Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 12. Januar 2018 über die Änderung der Profile für den nationalen und internationalen Preisvergleich für Privatkunden
Veröffentlichungen › Konsultation -
12/01/2018
Das BIPT hat an einer Harmonisierung der Profile, die im Rahmen von diesen zwei Studien benutzt werden, gearbeitet, unter Berücksichtigung ihrer Kohärenz: - mit der Realität des belgischen Telekommunikation-Endkundenmarktes; - und mit den Nachbarländern. Unter Berücksichtigung der seit dem Anfang derartiger Studien wahrgenommenen Entwicklung des Telekommarktes haben wir die Anzahl von „Standalone“-Profilen vermindert und von Bündelangebot-Profilen erheblich erhöht. Um ganz kohärent zu sein und in aller Transparenz zu arbeiten, möchten wir auch den Standpunkt des Bereichs über diese Profile kennen.
Arbeitsplan 2018
Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
12/01/2018
Arbeitsplan 2018
Beschluss des Rates des BIPT vom 28. November 2017 zur Belegung von Lycamobile mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung des Artikels 136 des GEK und des Artikels 43bis § 5 des Gesetzes vom 21.03.1991
Veröffentlichungen › Beschluss -
10/01/2018
Das BIPT beschließt, Lycamobile mit einer administrativen Buße zu belegen, weil dieser Betreiber nicht gebührend mit dem Ombudsdienst für Telekommunikation mitarbeitet.
Statistischen Daten zur Vorratsdatenspeicherung 2016
Veröffentlichungen › Statistiken -
09/01/2018
Artikel 126 des Gesetzes vom 13. Juni 2015 über die elektronische Kommunikation, ergänzt durch den Königlichen Erlass vom 19. September 2013 verpflichtet manche Betreiber dazu, hauptsächlich für die Gerichtsbehörden, Identifizierungsdaten zu bewahren.
Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT hinsichtlich des Beschlussentwurfs des Rates des BIPT über die technischen Charakteristiken für Richtantennen in Mobilfunknetzen
Veröffentlichungen › Konsultation -
08/01/2018
Mobile Kommunikation gewinnt an Boden im Vergleich zur Festnetz-Kommunikation, wodurch die Anzahl Benutzer, die innerhalb des Hauses mit einem Mobilgerät anrufen und das Internet benutzen, ständig zunimmt. Um die mobile „Inhausabdeckung“ zu verbessern, kann der Benutzer selbst einige Maßnahmen treffen. Eine davon ist die Verwendung von fest aufgestellten Richtantennen außerhalb des Hauses. Dieser Beschluss legt die technischen Charakteristiken für diese Richtantennen fest.
Konsultation über den Beschlussentwurf bezüglich der Funkschnittstellen B01 (9, 19, 35, 37 und 38), B04-15, B06-24, B07-04, B16-01 und B17 (04 und 05) und der Aufhebung der Funkschnittstelle B12-05
Veröffentlichungen › Konsultation -
05/01/2018
Funkschnittstellen B01 (9, 19, 35, 37 und 38), B04-15, B06-24, B07-04, B16-01 und B17 (04 und 05) und der Aufhebung der Funkschnittstelle B12-05
Mitteilung des Rates des BIPT vom 27. Dezember 2017 über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2016-2017
Veröffentlichungen › Mitteilung -
03/01/2018
Mitteilung des Rates des BIPT vom 27. Dezember 2017 über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2016-2017
Mitteilung des Rates des BIPT vom 20. Dezember 2017 über die Kontrolle der Postdiensteanbieter, die im Jahr 2016 durch das BIPT durchgeführt wurde.
Veröffentlichungen › Mitteilung -
28/12/2017
Das Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen beauftragt das BIPT mit der jährlichen Veröffentlichung eines Berichtes der von ihm ergriffenen Maßnahmen um sicherzustellen dass die Postdiensteanbieter ihre Verpflichtungen einhalten. Jedoch, angesichts der geringen Auswirkungen der während der Kontrolle auf dem Postmarkt eventuellen festgestellten Verstöße hat das BIPT beschlossen, keine systematische Kontrolle der Postdiensteanbieter mehr auszuführen, sondern nur, wenn eine Beschwerde bei Ihm eingereicht wird. Das BIPT findet es unangemessen, Mittel für die Kontrolle einzusetzen, wenn ihm keinen Fehler berichtet wird und die Verbraucher nicht über die Situation klagen. Weil ihm für das Jahr 2016 keine Beschwerden über Verletzungen oder Verstöße gegen Artikel 148 bis § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen weitergeleitet wurden, hat das BIPT keine Kontrolle im Jahr 2017 durchgeführt.
Konsultation über die Analyse des Marktes der festen Anrufzustellung
Veröffentlichungen › Konsultation -
28/12/2017
Dieser Beschlussentwurf betrifft die Analyse des Marktes der festen Anrufzustellung. Das BIPT legt seine Analyse sowie die geeigneten Abhilfemaßnahmen zur Konsultation vor. Hinzufügung IP NEXIA NV als Betreiber mit beträchtlicher MarktmachtDie Festnetznummer vom Betreiber IP NEXIA sind vor kurzem aktiviert worden, was bedeutet, dass dieser Betreiber nunmehr Festnetzzustellungsdienste bereitstellt. Das BIPT ist daher der Auffassung, dass dieser Betreiber über eine beträchtliche Macht auf diesem Markt verfügt sowie andere Betreiber, die Festnetzzustellungsdienste bereitstellen.Der Beschlussentwurf wurde angepasst, so dass IP NEXIA in die Liste der Betreiber mit beträchtlicher Macht auf dem Festnetzzustellungsmarkt aufgenommen wird (siehe Absätze 113.2.3, 204, 263 692.2). Wir erinnern auch daran, dass in Absatz 263 des Beschlussentwurfs Folgendes vorgesehen ist: „Wenn neue Marktteilnehmer im Verlauf dieser Studie Anrufzustellungsdienste im öffentlichen Festtelefonnetz bereitstellen, wird das BIPT ihren Position auf ihrem jeweiligen Markt prüfen und gegebenenfalls jede Ihnen angemessene Entscheidung treffen."
Beschluss und Mitteilung vom 26. Dezember 2017 – Leitlinien für die Auswertung der Auswirkungen von Kosten-Preis-Scheren
Dossier -
27/12/2017
Das BIPT definiert neue Richtlinien, in denen die Grundsätze festgelegt sind, nach denen die Auswirkungen von Kosten-Preis-Scheren bewertet werden.
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