Sozialermäßigung für Anträge, die vor dem 01.03.2024 eingereicht werden („ehemaliger“ Sozialtarif)

Der „ehemalige“ Sozialtarif ist eine Ermäßigung von bis zu 11,50 Euro, die die Betreiber den Begünstigten, die ihren Antrag vor dem 1. März 2024 eingereicht haben, auf die Rechnung für Festnetztelefonie oder Festnetzinternet gewähren.

Begünstigte des ehemaligen Sozialtarifs, die ihren Antrag vor dem 1. März 2024 eingereicht haben, können ihren Anspruch behalten, sofern sie sich nicht in einer der 5 Situationen befinden, worin die aktuelle Ermäßigung auf das Abonnement eingestellt wird:

  • Änderung des Tarifplans;
  • Anbieterwechsel;
  • Der Anbieter vermarktet den betreffenden Tarifplan nicht mehr;
  • Der Begünstigte zieht um, sodass das Festnetz-Internet nicht mehr an dieselbe Adresse geliefert wird;
  • Der Begünstigte erfüllt nicht mehr die bestimmten Bedingungen, die aktuellen Ermäßigung auf das Telekom-Abonnement zu behalten.

Diese Bedingungen werden jährlich vom BIPT überprüft. Die vollständigen Bedingungen für die Beibehaltung dieser ehemaligen Sozialermäßigung finden sich in Artikel 22 des Anhangs 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.

Soziales Internetangebot für Anträge ab dem 01.03.2024

Ab dem 1. März 2024 kann ein „soziales Internetangebot“ bei einem Festnetz-Internetanbieter angefordert werden. Mit dem sozialen Internetangebot können Sie mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s surfen und erhalten Sie ein Downloadvolumen von 150 GB. Es kostet 19 Euro pro Monat für Festnetz-Internet und bis zu 40 Euro pro Monat für Bündelangebote.
Die Bedingungen für die Gewährung  sind in Artikel 22/2 des Anhangs 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation enthalten.

ACHTUNG!

  • Prüfen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den Bedürfnissen Ihres Haushalts entspricht. Wer sich für das soziale Internetangebot entscheidet, kann die ehemalige Sozialermäßigung nicht mehr erhalten. Ab dem 01.03.2024 ist die Beantragung des ehemaligen Sozialtarifs nicht mehr möglich.
  • Die beiden Regelungen können nicht miteinander kombiniert werden. Es darf nur ein Begünstigter der Sozialermäßigung oder des sozialen Internetangebots für den gesamten Haushalt geben.

Anlaufstelle

Das soziale Internetangebot müssen Sie bei Ihrem Festnetzbetreiber anfordern.

Bei Fragen zum den Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots wenden Sie sich bitte an den FÖD Wirtschaft unter der Nummer 0800 120 33 oder per E-Mail an info.eco@economie.fgov.be.

Bei Fragen zur Beibehaltung der bestehenden Sozialermäßigungen („ehemaliger“ Sozialtarif) wenden Sie sich bitte von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr an unsere Mitarbeiter unter der Nummer 02 226 89 41 oder per E-Mail an stts@bipt.be.

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