Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.

Wann muss man sich identifizieren? 

Sie können sich beim Ankauf der Prepaidkarte (zum Beispiel in einer Verkaufsstelle) oder später identifizieren (zum Beispiel wenn Sie die Prepaidkarte in einer Verkaufsstelle kaufen, die nicht im Stande ist, Sie zu identifizieren). In jenem Fall müssen Sie sich später, über die Website des Anbieters identifizieren.

Herausfinden, welche(s) Identifizierungsverfahren von Ihrem Anbieter angeboten wird/werden. 

Jeder Anbieter, der Prepaidkarten verkauft, muss seinen Kunden wenigstens eins der Verfahren anbieten, die durch die Regelung beabsichtigt werden und die hierunter vorgestellt werden.

Ihr Anbieter wird Sie über die von ihm angebotene(n) Identifizierungsmethode(n) informieren.

Identifizierung in einer Verkaufsstelle 

Sich in einer Verkaufsstelle identifizieren oder nicht?

Nach Identifizierung in der Verkaufsstelle (des Anbieters oder nicht), wo Sie die Prepaidkarte kaufen, werden Sie mit einer Karte, die aktiviert wurde oder bald aktiviert werden wird (abhängig von der Zeit, die der Anbieter für die Bestätigung der Zuverlässigkeit der von Ihnen der Verkaufsstelle bereitgestellten Daten benötigt) fortgehen können.
Sie können immer dafür optieren, sich nicht in einer Verkaufsstelle zu identifizieren. In dem Falle werden Sie die Prepaidkarte aber nicht kaufen können oder wird sie nicht aktiviert werden und werden Sie sich selbst mittels eines Fern-Identifizierungsverfahrens (online zum Beispiel) um die Identifizierung kümmern müssen, damit die Karte aktiviert wird.

Welche Identitätsdokumente sind in der Verkaufsstelle vorzulegen? 

Sie müssen sich in der Verkaufsstelle identifizieren, indem Sie ein gültiges Identifizierungsdokument vorlegen. Insbesondere die folgenden Dokumente werden als gültige Identitätsdokumente betrachtet:

Sie müssen immer das Original des Identitätsdokuments vorlegen (keine Kopie) und dieses Dokument muss leserlich und rechtsgültig sein. Wenn das nicht so ist, muss der Anbieter das Dokument ablehnen.

Sie sollen wissen, dass die Regelung vorsieht, dass die Verkaufsstelle eine Kopie Ihrer Identifizierungsdokumente nehmen darf, aber dass sie keine Identifikationsdaten oder -Dokumente aufbewahren darf, die also an das zentrale Computersystem des Anbieters weitergeleitet werden. 

Muss ich meine PIN eintippen? 

Bei elektronischer Ablesung des belgischen Personalausweises kann die Verkaufsstelle Sie bitten, die PIN dieses Personalausweises einzutippen. Sollten sich in diesem Falle weigern, das zu tun, kann die Verkaufsstelle Ihnen den Verkauf der Prepaidkarte verweigern oder nur eine nicht-aktivierte Prepaidkarte verkaufen.

Online-Identifizierung und elektronische Unterschrift mittels des elektronischen Personalausweises 

Sie können sich identifizieren, indem Sie eine Verbindung mit einer Internetanwendung des Anbieters herstellen oder indem Sie ein Dokument des Anbieters elektronisch unterschreiben. Dieses Verfahren erfordert die Benutzung des elektronischen Personalausweises und die Eingabe einer PIN.

Anbieter eines Identifizierungsdienstes

Identifizierung durch Ihren Anbieter ist auch anhand eines Kontos, das schon bestand oder das bei einem Anbieter eines Identifizierungsdienstes, wofür Ihre Identität schon kontrolliert wurde, hergestellt werden muss, möglich. Mit anderen Worten: Sie identifizieren sich bei einem Anbieter eines Identifizierungsdienstes, meistens online, und dieser Anbieter wird Ihrem Anbieter Ihre Identifikationsdaten besorgen.

Bevor er Ihnen seinen Identifizierungsdienst anbieten kann, muss der Anbieter von Identifizierungsdiensten eine gleichartige Anwendung entwickelt haben, die den Zugriff auf eine digitale Anwendung der Behörden ermöglicht und diese gleichartige Anwendung muss vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie gebilligt worden sein.

Online-Zahlung 

Sie können sich identifizieren, indem Sie eine Prepaidkarte online kaufen oder aufladen, oder indem Sie mit einer Debit- oder Kreditkarte zahlen, vorausgesetzt, dass der Anbieter von Zahlungsdiensten dem Gesetz vom 11. Januar 1993 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung unterliegt.

In dem Falle fordert die Regel, dass innerhalb von 18 Monaten nach der Zahlung für die Prepaidkarte eine neue Identifizierung stattfindet.

Produktausbreitung oder -Migration

Wenn Sie schon beim Anbieter ein Produkt hatten, wofür Sie schon identifiziert worden sind (Sie sind zum Beispiel ein Teilnehmer) und überdies eine Prepaidkarte kaufen möchten oder von einem Postpaidangebot auf ein Prepaidangebot umschalten möchten, soll Ihr Anbieter im Prinzip im Stande sein, für die Prepaidkarte auf Ihre Identifikationsdaten, die im Rahmen des Postpaidangebots gesammelt wurden, zurückzugreifen.

Ihr Anbieter muss jedoch irgendwie sich davon vergewissern, dass die Person, die im Rahmen des Postpaidangebots identifiziert wurde, tatsächlich dieselbe Person ist, welche die Aktivierung der Prepaidkarte beantragt (zum Beispiel, indem er Sie darum bittet, einen Identitätsnachweis vorzulegen).

Das Verfahren für die Ausbreitung oder Migration eines Produktes geht nicht, wenn der Anbieter im Rahmen eines Postpaidangebots nur eine Rechtsperson identifiziert hat (Ihren VoG, Gesellschaft, usw.) und diese Rechtsperson Prepaidkarten kaufen will. In dem Falle wird der Anbieter die natürliche Person, die bei der Rechtsperson die Aktivierung der Prepaidkarten beantragen wird, identifizieren müssen.

Rückerstattung des Prepaid-Guthabens 

Wenn Sie den Mobilfunkanbieter wechseln und Ihre alte Nummer behalten und eine Prepaid-Karte verwenden, können Sie von Ihrem alten Anbieter verlangen, dass er Ihnen das Restguthaben auf Ihrer Karte zurückerstattet.

Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach der Übertragung der Nummer eingereicht werden.

Das Restguthaben ist der nicht genutzte Betrag Ihrer letzten Aufladung, ohne die Boni, die Ihnen bei dieser Aufladung gewährt wurden.

Besuchen Sie die Website Ihres alten Anbieters, um zu erfahren, welche Möglichkeiten er anbietet, um diesen Antrag einzureichen, und wie die Erstattung erfolgt.

In jedem Fall kann Ihr alter Anbieter Ihnen eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro für den Vorgang in Rechnung stellen.

Dieser Betrag unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. 

Prüfung der mitgeteilten Identifikationsdaten durch den Anbieter 

Bei manchen Anbietern können Sie sich identifizieren, indem Sie Ihre Identifikationsdaten mitteilen (mindestens Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort, sowie Ihren Wohnort) über die Kommunikationskanäle, die er bereitgestellt hat (z.B. mit einem Onlinebogen).

Nach Prüfung dieser Daten wird der Anbieter Ihnen Ihre SIM-Karte zuschicken und aktivieren.
 

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