Abgesehen von einem gemeinsamen Angebot eines Dienstes und eines Geräts (siehe weiter) ist ein gebündeltes Angebot oder „Bündel“ein kommerzielles Angebot, das mindestens zwei unterschiedliche Telekommunikationsdienste umfasst.  Das Bündelangebot kann sich also aus zwei, drei, vier oder sogar fünf verschiedenen Telekommunikationsdiensten zusammensetzen: Festnetztelefonie, Internet, analogem und/oder digitalem Fernsehen, Mobilfunk oder nur aus einigen von diesen Diensten. Dazu kommt jetzt noch die Möglichkeit, verschiedene Mobilfunkverträge hinzuzufügen.

Es wird schon deutlich sein, dass es auf die Frage: „Ist es preisgünstiger, ein Bündelangebot zu nehmen?“ keine übereinstimmende Antwort gibt.

Wir raten Ihnen, die folgenden Punkte zu berücksichtigen, damit Sie wissen, ob das gewählte Bündelangebot für Sie eine geeignete Lösung ist:

Aspekte hinsichtlich der einbegriffenen Dienste:

  • Entspricht das Bündelangebot Ihren Bedürfnissen: Anzahl und Art der einbegriffenen Dienste?
  • Brauchen Sie alle Teile dieses Angebots? Bildet ein niedrigerer Preis für Sie einen genügenden Anlass, ein Kombipaket mit 4 Teilen statt eines mit 3 Teilen zu nehmen?
  • Entsprechen die Art der einbegriffenen Kommunikation, die Art des Fernsehens, die Art des Internetanschlusses, die einbegriffene Geschwindigkeit usw. Ihrem  Nutzungsprofil was Telekommunikation anbetrifft?
  • Entsprechen die Spezifikationen des Bündelangebots den Bedürfnissen Ihrer Familie: Anzahl der Mobilfunkverträge? Spezifische Merkmale dieser Verträge?

Finanzielle Aspekte:

  • Ihr Wunsch, nur eine Rechnung zu haben, soll gegen den Betrag dieser Rechnung abgewogen werden;
  • Wenn Sie während einiger Monate Preisnachlässe genießen können, überprüfen Sie dann, welcher Betrag nach Ende dieser Periode pro Monat gezahlt werden muss;
  • Untersuchen Sie auch, ob Sie für die Installation, die Aktivierung, die Miete oder den Ankauf des Materials (Modem, usw.) ein Sonderangebot bekommen können.

Achtung: Der Anbieter muss die Dauer des Kontrakts, den Sie für den Genuss des Sonderangebots abschließen müssen, präzisieren (die Vertragslaufzeit darf nicht länger als 24 Monate sein).

Umfasst das Sonderangebot den Genuss eines kostenlosen oder zu einem erniedrigten Preis zur Verfügung gestellten Geräts, das beim Anbieter gekauft wurde, dann muss der Anbieter dem Kontrakt eine Rückzahlungstabelle hinzufügen. In dieser Tabelle muss für jeden Monat der Vertragslaufzeit einen Betrag angeben, den Sie bei der Kündigung des Vertrags zahlen müssen.

Für einen Normalnutzer ist es ziemlich schwierig, die verschiedenen Bündelangebote, die es auf dem Privatkundenmarkt gibt, zu vergleichen, denn jedes hat seine spezifischen Merkmale.
Das BIPT hat deshalb ein Tool entwickelt, so dass Sie aufgrund objektiver Kriterien vergleichen können. Es handelt sich um den Preisvergleicher.

 

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