Falls Ihr Betreiber die für Ihren Vertrag geltenden Tarife erhöht, haben Sie das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen. 

Dies gilt auch für befristete Verträge, wofür normalerweise ein Kündigungsentgelt zu zahlen ist. Diese kostenlose Kündigung ist noch 3 Monate möglich, nachdem der Betreiber Sie über seine Absicht, den Preis zu erhöhen, informiert hat.

Achten Sie: das Recht kostenlos zu kündigen gilt nicht, wenn die Erhöhung genau dem Anstieg des Verbraucherpreisindex entspricht (und diese Indexiering in Ihrem Vertrag  vorgesehen ist).

Auch wenn Ihr Betreiber andere Bedingungen Ihres Vertrags ändert, muss er Sie wenigstens einen Monat im Voraus darüber informieren. Sie können diesen Vertrag dann ebenfalls kostenlos kündigen. 

Bei befristeten Verträgen kann aufs Neue während 3 Monate kostenlos gekündigt werden: siehe oben.

Achten Sie: das Recht kostenlos zu kündigen gilt nicht, wenn die Vertragsänderung auf die Abänderung einer gesetzlichen Bestimmung zurückzuführen ist, oder wenn alle Änderungen ausschließlich und nachweislich zu Ihrem Vorteil sind.

Achtung: bei der Kündigung ist der gemäß der Tilgungstabelle restliche Wert des im Rahmen eines Kopplungsgeschäftes gekauften Geräts, das Sie über Ihren Telekomvertrag tilgen, zu zahlen. Das gilt für alle Fälle der Kündigung, also auch für einen unbefristeten Vertrag.

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