Beschwerden & Schwierigkeiten

Bei einer Beschwerde oder einem Problem:

  • Kontaktieren Sie zuerst den Betreiber, der den Dienst geleistet hat.
  • Falls Sie kein Ergebnis bekommen, können Sie dann den Ombudsdienst für den Postsektor kontaktieren.

Dienstqualität anderer Anbieter

Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Qualitätsanforderungen. bpost wurde ursprünglich rechtmäßig als Anbieter der Universaldienstleistungen bis zum 31. Dezember 2018 benannt. Seit dem 1. Januar 2019 erbringt bpost weiterhin den Universaldienst auf der Grundlage von Verwaltungsverträgen, die mit dem Staat für aufeinanderfolgende Fünfjahreszeiträume geschlossen wurden. Der zweite Verwaltungsvertrag, in dem bpost als Universaldienstanbieter benannt wird, gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.
Andere Anbieter von Postdiensten müssen keine spezifischen Qualitätsnormen erfüllen.

Alle Anbieter von Postdiensten müssen jedoch, unabhängig davon, ob sie Dienstleistungen im Rahmen des Universaldienstes anbieten und ob sie einer Genehmigungspflicht unterliegen, einige Mindestanforderungen erfüllen, darunter:

  • Einhaltung der Grundanforderungen. Dies sind Bedingungen, die auferlegt werden, um die Vertraulichkeit der Briefpost, den Persönliche Daten, Netzwerksicherheit, und den Umweltschutz u.dgl.m. zu gewährleisten;
  • Verbot, wissentlich Sendungen zu befördern oder zu verteilen, die an der Außenseite mit Angaben versehen sind, die überdeutlich sittenwidrig sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen;
  • Ausarbeitung eines internen Beschwerdeverfahrens, das auf eine einfache, transparente und kostengünstige Weise, eine angemessene und zügige Bearbeitung der Beschwerden ermöglicht;
  • Erteilung von Auskünften an die Benutzer und das Personal über das Rechtsbehelfsverfahren beim Ombudsdienst für den Postsektor und Bestimmung einer befugten Person für die Beziehungen mit dem Ombudsdienst für den Postsektor;
  • Erkennbarmachung für die Bevölkerung der Personen, die adressierte Sendungen verteilen, und Anbringung eines Erkennungszeichens auf den Postsendungen (außer Zeitungen), anhand dessen der Anbieter des betreffenden Dienstes identifiziert werden kann.

Die Anbieter von Briefpostdiensten die zum Universaldienst gehören müssen auch die Regelmäßigkeit und die Zuverlässigkeit der Dienste erfüllen.

Werden die Leistungen unterbrochen oder eingestellt, muss der Postdienstanbieter das Institut sofort und die Benutzer so schnell wie möglich informieren. Unter Zuverlässigkeit, versteht man, dass der Anbieter genügend Mittel bereitstellt – insbesondere eine minimale Infrastruktur, ausreichendes Personal und adäquate Betriebsprozesse –, um die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten zu erfüllen.

Beschwerdenbehandlung

eder Anbieter von Postdiensten muss einige Bedingungen hinsichtlich der Bearbeitung von Beschwerden einhalten:

Ausarbeitung eines internen Verfahrens, das auf eine transparente, einfache und kostengünstige Weise, eine angemessene und zügige Bearbeitung der Beschwerden mit Bezug auf Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Nichteinhaltung der Qualitätsnormen ermöglicht – einschließlich eines Verfahrens zur Feststellung Ihrer Haftung in Fällen, in denen mehr als ein Betreiber beteiligt ist;

Erteilung von Auskünften über die Berufungsmöglichkeit beim Ombudsdienst für den Postsektor und Bestimmung einer befugten Person für die Beziehungen mit dem Ombudsdienst für den Postsektor.

Wer mit der Abwicklung seiner Beschwerde durch einen Postanbieter nicht zufrieden ist, kann seine Beschwerde dem Ombudsdienst für den Postsektor vorlegen.

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