In Belgien sind zwei Behörden für die Umsetzung der TCO-Verordnung zuständig:
1. Die Föderale Staatsanwaltschaft
- Kann Anordnungen zur Entfernung terroristischer Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs zu diesen Inhalten erlassen;
- Kann grenzüberschreitende Anordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten überprüfen.
2. Das BIPT
- Überwacht die Durchführung der Maßnahmen, die von risikoreichen Hostingdiensteanbietern ergriffen werden müssen;
- Kann im Falle bestimmter Verstöße gegen die TCO-Verordnung Sanktionen gegen Hostingdiensteanbieter verhängen.
Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen kann der Hostingdiensteanbieter vom BIPT mit einer finanziellen Sanktion (Zwangsgeld oder Geldstrafe) belegt werden, die in bestimmten Fällen bis zu 4 % des vom Anbieter erwirtschafteten weltweiten Jahresumsatzes betragen kann.
Das BIPT und die Föderale Staatsanwaltschaft arbeiten sowohl auf belgischer Ebene als auch mit ihren Kollegen in den anderen EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und Europol eng zusammen.
Kontaktinformationen
Wenn Sie Fragen zur TCO-Verordnung haben, können Sie sich unter folgender Adresse an das BIPT wenden: tco@bipt.be.