Bei Entfernung infolge einer offiziellen Anordnung
Wenn der von Ihnen online bereitgestellte Inhalt infolge einer Anordnung einer zuständigen Behörde entfernt oder gesperrt wurde, muss der Hostingdiensteanbieter Sie darüber benachrichtigen, sofern die zuständige Behörde nichts anderes beschließt.
Als Nutzer haben Sie das Recht:
- entweder zu fragen, warum Ihr Inhalt entfernt oder gesperrt wurde sowie welche Rechte Sie haben, die Entfernungsanordnung anzufechten;
- oder eine Kopie der Entfernungsanordnung anzufordern.
Bei Entfernung ohne eine offizielle Anordnung
Wenn Ihr Inhalt von einem Hostingdiensteanbieter aufgrund eigener Maßnahmen (und nicht infolge einer offiziellen Anordnung) irrtümlich entfernt oder gesperrt wurde, haben Sie das Recht, eine Beschwerde beim Anbieter selbst einzureichen.
Wie funktioniert das?
- Der Hostingdiensteanbieter muss einen wirksamen und zugänglichen Mechanismus einrichten, der Ihnen die Möglichkeit gibt, Beschwerde einzulegen und die Wiederherstellung oder Entsperrung des Inhalts zu verlangen.
- Jede Beschwerde muss unverzüglich geprüft werden. Der Hostingdiensteanbieter muss Sie innerhalb von zwei Wochen über das Ergebnis der Beschwerde in Kenntnis setzen.
- Wenn sich herausstellt, dass die Entfernung oder Sperrung irrtümlich war, muss der Inhalt unverzüglich wiederhergestellt werden.
Im Falle der Entfernung oder Sperrung von Inhalten muss der Hostingdiensteanbieter dem Nutzer, der den Inhalt bereitgestellt hat, erklären, warum diese Maßnahme ergriffen wurde. Wenn Ihr Inhalt entfernt oder gesperrt wurde, müssen Sie sich also zunächst an den Hostingdiensteanbieter wenden.
Wenn der Anbieter diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, können Sie eine Beschwerde beim BIPT einreichen.