Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.

Diese Störsender können aufgrund ihrer Auswirkungen auf das elektromagnetische Spektrum nur von bestimmten Behörden, bestimmten Polizeidiensten, Strafvollzugsanstalten und der Verteidigung unter genau festgelegten Bedingungen verwendet werden.

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