Funknetze sind für die Kommunikation zwischen mobilen und/oder tragbaren Stationen, eventuell über Basisstationen, mittels Sprach- oder Datenübertragung vorgesehen.

Beispiele:

  • Das Taxiunternehmen, das Informationen über die Fahrten an seine Fahrzeuge übermittelt.
  • Die Walkie-Talkies, die für die gute Organisation einer Veranstaltung oder einer Baustelle verwendet werden.
  • Die Steuerung von Kränen durch Fernsteuerung.
  • In Krankenhäusern verwendete Piepsersysteme.
  • Die Verwendung dieser Kommunikationsmittel ohne hinderliche Störungen impliziert die Zuteilung einer bestimmten Frequenz an jeden Benutzer. Daher muss eine Genehmigung beim BIPT beantragt werden.

Damit die technischen Merkmale vor Ort überprüft werden können, muss sich die Genehmigung am Verwendungsort des Funkgeräts befinden.

Anträge für die vorübergehende oder dauerhafte Nutzung von Funknetzen müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular geschehen. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um die erhöhten Dossierkosten für verspätete Anträge zu vermeiden.

Für alle Anträge auf Genehmigungen mit möglichen Auswirkungen auf die Luftfahrt (zum [AN1] Beispiel die Nutzung von Luftfahrtfrequenzen) soll das BIPT ein Gutachten von den Luftfahrtbehörden, insbesondere der Generaldirektion Luftfahrt, skeyes und der Landesverteidigung, bekommen.

Damit wir diese Gutachten rechtzeitig bekommen können, müssen die Anträge für Anwendungen mit möglichen Auswirkungen auf die Luftfahrt deswegen spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Datum des Inkrafttretens der Nutzung dem BIPT - Privatgenehmigungsdienst zugeschickt werden.

Falls dieser Termin nicht eingehalten wird, können wir nicht garantieren, dass die Genehmigung rechtzeitig wird geliefert werden können. Die Ausstellung einer Genehmigung geschieht zudem immer unter Vorbehalt eines positiven Ergebnisses der technischen Analyse des Dossiers.

Kontaktstelle

BIPT - Genehmigungsdienst
Ellips Gebäude C
Boulevard du Roi Albert II 35/1
1030 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15

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