Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke als Drittland behandelt.

Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.
 

Nach oben