• Jahresbericht 2024

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Im Jahresbericht 2024 zieht das BIPT Bilanz über das vergangene Jahr.
  • Beschluss vom 20. Mai 2025 über die Anerkennung von "Vaarschool" als funk-maritimes Ausbildungszentrum für das SRC-Operator-Zertifikat der Kategorie 4

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    "Vaarschool", ist als Schulungszentrum für SRC-Betriebszertifikate anerkannt.
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht DSA 2024

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Das BIPT veröffentlicht als belgische Koordinator für digitale Dienste den ersten jährlichen Tätigkeitsbericht über die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) in Belgien, das am 17. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
  • Mitteilung vom 14. April 2025 über die Mindestanforderungen an technische Spezifikationen der Indoor-Antennensysteme

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die den Mobilfunkbetreibern auferlegten Versorgungsverpflichtungen beziehen sich nur auf die Versorgung im Outdoor-Bereich. Bislang wurden noch nie Deckungsverpflichtungen in den Gebäuden auferlegt.
  • Urteil des Kassationshofs vom 6. März 2025

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Zurückweisung des Rechtsmittels gegen das Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 14. April 2021
  • Gutachten vom 17. März 2025 über den Gesetzesvorschlag Nr. 458 zur Abänderung des Gesetzes vom 13. Juni 2005 zur Stärkung des Verbraucherschutzes und der Handlungskompetenz der Verbraucher auf dem Telekommunikationsmarkt

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Gutachten über einem Gesetzesvorschlag zur Stärkung des Verbraucherschutzes und der Handlungskompetenz der Verbraucher auf dem Telekommunikationsmarkt
  • FAQ

    Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.

    Bitte senden Sie es an:

    BIPT
    Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk
    Boulevard du Roi Albert II 32/10
    1000 Brüssel

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,76 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,76 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • Arbeitsplan 2025

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • FAQ

    Es wird noch einige Jahre dauern, bevor 5G sich völlig entfaltet hat, sowohl auf Netzebene, wie auf Dienstebene. Einerseits sind die traditionellen Mobilfunkbetreiber (Proximus, Orange und Telenet) noch vollauf mit dem weiteren 5G-Ausbau und mit der Entwicklung zu 5G-SA beschäftigt, andererseits ist der vierte Betreiber DIGI dabei, ein eigenes Funkzugangsnetz zu starten.

    6G ist der logische Nachfolger von 5G, aber wird nicht vor 2030 erwartet. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass 6G hinsichtlich der Geschwindigkeiten, Latenzzeit, Endgerätedichte und Sicherheit noch leistungsstarker sein wird. Was die verfügbaren Frequenzen anbetrifft, werden auf internationale Ebene Frequenzen im 470-692-MHz-Band, dem oberen Teil des 6-GHz-Bandes, sowie Frequenzen über 40 GHz erwogen.

    Zurzeit wird untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um direkte 5G-Kommunikation zwischen normalen Endgeräten und/oder Smartphones und Satellitennetzen zu ermöglichen.  Dies wird in Gebieten, wo eine terrestrische 5G-Abdeckung fehlt, interessant sein.

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