Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Das Sprechfunkzeugnis ist 5 Jahre gültig und ist kostenpflichtig: in 2025, beträgt der Preis 31,03€.
Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 23,07 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum.
Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat.
Die Anmeldegebühren betragen 85,34 Euro und werden nicht erstattet.
Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.
Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.
Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.
Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises.
Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 23,07 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.
Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist.
Die anerkannten Ausbildungszentren sind: