• FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G erhöht die Kapazität der Mobilfunknetze weiterhin, somit der sich immer noch stark steigernde mobile Datenverkehr problemlos verarbeitet werden kann.

    Daneben unterstützt 5G das Internet der Dinge und neue Anwendungen in zum Beispiel der Automobilindustrie, Gesundheitsversorgung und im Bereich der Medien und dem Entertainment.

    Mit 5G können die Möglichkeiten von Mobilfunknetzen weiterhin verbessert werden. Die drei wichtigsten Elemente sind hierbei:

    • eine Erhöhung der Datengeschwindigkeit pro Nutzer und eine Erhöhung der Kapazität von Mobilfunknetzen, um die zukünftige Steigerung des Datenverkehrs verarbeiten zu können. Das wird zu besseren Nutzererfahrungen Anlass geben und ermöglicht Anwendungen, die höhere Geschwindigkeiten benötigen, wie Ultra-High Definition Video, Erweiterte Realität (Augmented Reality) und Virtuelle Realität (Virtual Reality) ...;
    • eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Latenz. Dies erlaubt die Entwicklung innovativer Dienste, für welche die Reaktionsgeschwindigkeit sehr wichtig ist, zum Beispiel Autonomes Fahren;
    • eine Erhöhung der Anzahl von Geräten, die in einem bestimmten Gebiet verbunden werden können. Dies stimuliert die Zunahme des Internets der Dinge, was zu einer effizienteren Verwaltung und Einhaltung in diversen Bereichen, aber auch in Ihrem Haushalt (Smart Home Systeme, Smart Ports, Smart Farming ...) führen kann.

  • Konsultation über die Einführung einer „Do-Not-Originate-Liste“ von Rufnummern zur Bekämpfung von CLI-Spoofing

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Ergänzung zum Königlichen Erlass „Spoofing“.
  • Gutachten vom 8. März 2024 zur Fähigkeit des BIPT zur Wahrnehmung der Aufgaben der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act)

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Dieses Gutachten wird im Rahmen der Anfrage der Abgeordnetenkammer mit Bezug auf die Art und Weise wie das BIPT die neuen Aufgaben sieht, die ihm übertragen werden sollen, und die Kapazitäten und Mittel die ihm zur Verfügung stehen, um diese Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, abgegeben.
  • Einfluss des Starts des vierten Betreibers auf die Position Belgiens im internationalen Preisvergleich

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Einführung des vierten Betreibers auf dem belgischen Telekommarkt sorgt für eine bemerkenswerte Verschiebung im internationalen Preisvergleich, wie aus einer auf der neuesten Preisstudie des BIPTs basierten Simulation hervorgeht.
  • Das BIPT veröffentlicht seine internationale vergleichende Preisstudie für 2024

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht seine jährliche Studie, worin die Preise von Telekomdiensten in Belgien mit denjenigen der Nachbarländer verglichen werden.
  • Mitteilung vom 17. Dezember 2024 über die vergleichende Studie der Preise der Telekomprodukte in Belgien und in den Nachbarländern [Tarife von Oktober 2024]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Der Zweck dieser Studie besteht darin, zu überprüfen, wie das Preisniveau der Telekomprodukte für Privatnutzer auf dem belgischen Markt sich zu den Preisen ähnlicher Produkte in unseren Nachbarländern verhält.
  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2025

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Entwurf des Arbeitsplans 2025
  • Das BIPT veröffentlicht eine Aktualisierung der Ergebnisse seiner Studie über den Mobilfunkmarkt, um die neuesten Entwicklungen auf dem Markt einzubeziehen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Nach der Einführung der Angebote des vierten Anbieters hat das BIPT die Ergebnisse seiner jüngsten Veröffentlichung aktualisiert, um die Informationen für die Verbraucher vollkommen transparent zu machen.
  • FAQ

    Wenn Sie eine briefkasten aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:

    • Der Briefkasten muss in Reichweite (frei, einfach und ohne Gefahr) an der Grenze der öffentlichen Straße aufgestellt werden.
    • Die Hausnummer muss ab der Stelle des Briefkastens sichtbar und leserlich sein. Haben Sie auch eine Türnummer, erwähnen Sie diese dann auch deutlich sichtbar und leserlich auf oder nahe dem Briefkasten.

    Normen für Briefkästen:

    • Die Öffnung des Briefkastens muss mindestens 23 cm breit und 3 cm hoch sein.
    • Der untere Rand der Öffnung muss sich auf einer Höhe von mindestens 70 cm, und der obere Rand der Öffnung darf sich auf höchstens 170 cm über der Stelle, wo man normalerweise Zugang zu dem Briefkasten hat, befinden.
    • Der Briefkasten muss groß genug sein, damit eine ungefaltete Sendung im Format C4 (229 mm mal 324 mm) mit einer Dicke von 24 mm unbeschädigt zugestellt werden kann.

    Die vollständigen Vorschriften finden Sie in den offiziellen Texten, die Sie über folgenden Link abrufen können: Justel-Datenbank.

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