• FAQ

    Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.

    Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.

    Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet.  

  • FAQ

    Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Das Sprechfunkzeugnis ist 5 Jahre gültig und ist kostenpflichtig: in 2023, beträgt der Preis 29,96€.  

    • Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben und Ihr erstes Sprechfunkzeugnis beantragen (oder eine höhere Prüfung bestanden haben und in eine höhere Klasse aufsteigen), ist es im Prüfungspreis inbegriffen. 
    • Wenn Sie in der Vergangenheit ein Funkamateur waren und diese Tätigkeit wieder aufnehmen wollen, stellen Sie uns Ihre Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung zur Verfügung. Ein Zeugnis wird zum vorstehenden Tarif ausgestellt. 
    • Wenn Sie ein in einem anderen CEPT-Land ausgestelltes Zeugnis haben und sich jetzt in Belgien aufhalten, können Sie auf der Grundlage dieses Zeugnisses ein belgisches Sprechfunkzeugnis zum vorstehenden Tarif erhalten. 
    • Wenn Sie ein Zeugnis aus einem Land außerhalb der CEPT besitzen und sich jetzt in Belgien aufhalten, müssen Sie dem BIPT neben der Kopie der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung auch die detaillierte Lernstoff der im Ausland abgelegten Prüfung mitteilen. Diese Lernstoff muss auf Französisch, Niederländisch oder Englisch entweder durch eine offizielle Übersetzung (vereidigter Übersetzer) oder eine offizielle Website bereitgestellt werden. Auf der Grundlage dieser Informationen bestimmt das BIPT die Genehmigungsstufe. 

  • FAQ

    Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum. 

    Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat. 

    Die Anmeldegebühren betragen 82,40 Euro und werden nicht erstattet. 

    Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.

    Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut. 

    Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.

  • Arbeitsplan 2023

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • Konsultation über einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Ausführung des Artikels 121/1, § 2, Absatz 2, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation, über das Behalten des Zugangs zu einer E-Mail-Adresse beim Betreiberwechsel

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Auf Antrag der Ministerin der Telekommunikation veranstaltet das BIPT eine öffentliche Konsultation, um Beiträge in Bezug auf einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Ausführung des Artikels 121/1, § 2, Absatz 2, des GEK, zu erhalten. Der Königliche Erlass bezweckt den Höchstbetrag der Vergütung des Anbieters dieser Fazilität im Fall deren Verlängerung zu bestimmen.
  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2023

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2023
  • Urteil vom 7. Dezember 2022 zur Ablehnung der Anfechtung des Beschlusses des BIPT vom 24. Februar 2022 (Telenet-Arbeiten)

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Mit diesem Urteil weist der Märktegerichtshof den Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses des BIPT vom 24. Februar 2022 über den Standort und die Art der Ausführung von Arbeiten am Telenet-Netz zurück.
  • Beschluss vom 22. November 2022 über die Analyse der Preiserhöhungen der Einzelstücktarife von bpost für das Jahr 2023

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Diese Kontrolle geschieht gemäß Artikel 18 des Gesetzes vom 26. Januar 2018.
  • FAQ

    Falls die obenstehenden Hinweise Ihnen nicht geholfen haben, dann können Sie eine technische Lösung anschließen, um das WLAN-Signal zu verstärken. Auch die Anbieter bieten ähnliche Lösungen (manchmal kostenlos) an, Sie können sich also auch beim Anbieter erkundigen.

    Es gibt verschiedene technischen Lösungen:

    Das Modem austauschen

    Vielleicht nutzen Sie noch ein altes Modem. Befragen Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob es nützlich sein könnte, es gegen ein neueres Modell auszutauschen.

    Neuere Modelle unterstützen z.B. auch Multiple-Input Multiple-Output (MIMO). Dies ist eine drahtlose Technologie, die mehrere Sender und Empfänger nutzt, um gleichzeitig mehr Daten zu übertragen. Diese Technologie wird nicht nur die Geschwindigkeit erheblich erhöhen, sondern auch die Reichweite und Kraft der Verbindung in Multipath-Umgebungen verbessern. In Funkkommunikation ist Multipath das Phänomen, das dazu leitet, dass Funksignale die empfangende Antenne über zwei oder mehr Pfade erreichen. Die Ursachen von Multipath sind eine Widerspiegelung des Signals in reflektierenden Flächen (Metallwänden, Gebäuden, Wasseroberflächen ... ).  

    Einen WLAN-Repeater anschließen

    Dieses Gerät leitet das WLAN-Signal für eine größeren Bereich weiter.

    Der Anschluss ist ziemlich einfach: Es reicht, den Repeater in eine Steckdose an einer Stelle zu stecken, wo das WLAN-Signal des Modems noch stark genug ist, um wiederholt zu werden. Ist das wiederholte Signal, an der Stelle, wo der Repeater gestellt wird, jedoch von inferiorer Qualität (zum Bespiel zu viel Störungen oder zu schwach) dann wird die Nutzung eines Repeaters zu keinen guten Ergebnissen führen. Gibt der Repeater nicht das erwünschte Ergebnis, stellen Sie ihn dann etwas näher zu dem Modem. 
    Bei veralteten Repeater-Modellen wird die verfügbare Geschwindigkeit für Geräten die an den Repeater angeschlossen sind, halbiert. 

    Ein WLAN-Mesh-Netz aufstellen

    Bei Mesh-Systemen wird ein Hauptmodul mit dem Modem verbunden. Dieses Hauptmodul leitet das Signal an die dazugehörigen Module oder „Satelliten“ (mindestens 2) weiter. Das WLAN-Signal wird zwischen diesen Modulen kommuniziert, um ein einziges Netz zu bilden. 

    Diese Lösung eignet sich am Besten für Standorte, wo es kein Ethernet-Kabel gibt und, wo das WLAN-Signal nicht ausreichend stark ist. Sie brauchen nur ein Kabel, das das Modem mit dem Hauptsatelliten verbindet. Nachher stellen Sie die anderen Module dort, wo Sie eine bessere Reichweite bedürfen und das System konfiguriert sich selber.

    Ein zusätzlicher Zugangspunkt aufstellen

    Ein Access Point (oder zusätzlicher „WLAN Hotspot“, „Access Point“) ist ein zusätzlicher drahtloser Zugangspunkt, um Geräte mit dem WLAN zu verbinden, an einer Stelle, wo die WLAN-Abdeckung Ihres Modems nicht reicht. Hierzu wird der Zugangspunkt mit Ihrem Modem über ein Netzwerkkabel oder über einen PLC-Adapter („Powerline“, „Powerline HomePlug“) verbunden. Dies sorgt für eine optimale Geschwindigkeit und ein stabiles Signal.

    Im Falle von PLC-Adapter gibt es Modelle mit einem eingebauten WLAN-Zugangspunkt.  Sie brauchen mindestens 2 Adapter: ein für in der Steckdose in der Nähe Ihres Modems und ein Zweiter in der Steckdose des Standorts, wo Sie das WLAN-Signal verbreiten möchten. Gesamt sorgen sie dafür, dass das WLAN-Signal von A nach B geschickt wird. Leider wäre es so möglich, dass das Signal nicht ganz richtig beim zweiten Powerline-Adapter eintrifft, was die Geschwindigkeit erniedrigt. Es gibt keine Garantie, dass Sie immer die Höchstgeschwindigkeit erreichen.

    Achtung: Andere Lösungen, wie eine Verstärkung des WLAN-Signals über entweder einen externen Repeater oder über den Ersatz der Routerantenne, sind verboten.

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G wird in Belgien innerhalb der von Europa gezeichneten Umrissen eingeführt. Im Aktionsplan „5G für Europa“ schlug die Europäische Kommission bereits 2016 vor, 5G-Netze koordiniert auszubauen. Die Europäische Union bezeichnete drei bevorzugte Frequenzen für die 5G-Technologie: 700 MHz, 3,5 GHz und 26 GHz. Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der vom Europäischen Parlament und vom Rat (worin auch Belgien vom zuständigen Minister repräsentiert wird) gebilligt wurde und der ins belgische Recht bis zum 21. Dezember 2020 umgesetzt werden musste, legt den Mitgliedstaaten einen konkreten Zeitplan für das Einführen von 5G in diese Frequenzbänder auf.
    Dieser Zeitplan ist verbindlich. Ende Juni 2020 war die Deadline der Bereitstellung des 700-MHz-Bandes; die Bereitstellung der Nutzungsrechte der übrigen Pionierbänder musste spätestens am 31. Dezember 2020 beendet sein.

    Der belgischen Einführung geht ein langes demokratisches Verfahren voran. Dies wurde vom BIPT mit der Veröffentlichung seiner Mitteilung vom 10. September 2018 über die Einführung von 5G in Belgien eingesetzt. Danach veröffentlichte das BIPT verschiedene öffentliche Konsultationen über die gesetzlichen Texte. Juli 2018 nahm der damalige föderale Ministerrat zum ersten Mal die Entwurfstexte für die Veranstaltung der 3400-3800-MHz-Band-Versteigerung an. Bevor eine Versteigerung stattfinden kann, muss der Konzertierungsausschuss, das Organ, worin die verschiedenen belgischen Behörden ihre Politik aufeinander abstimmen, sich darüber einigen.

    Parallel zu den Beratungen im Konzertierungsausschuss wurde auch das föderale Parlament benachrichtigt. Am 11. Dezember 2019 fand über den 5G-Ausbau eine Anhörung statt.

    Wegen Ausbleiben eines politischen Abkommens und angesichts der europäischen Deadline für die 5G-Einführung, startete das BIPT ein Verfahren für die Zuteilung vorläufiger Nutzungsrechte in einem Teil des 3600-MHz-Bandes, um darin 5G anzubieten. Das BIPT veranstaltete Anfang 2020 einen Aufruf zu Bewerbern. Der Beschlussentwurf für die Zuteilung der vorläufigen Genehmigungen an die sich bewerbenden Betreiber (Cegeka, Entropia Investments BVBA, Orange Belgium, Proximus, und Telenet Group), inklusive der Nutzungsmodalitäten, wie die technischen Anforderungen, die zu zahlenden Rechte, die Gültigkeitsdauer der Genehmigung ... wurde am 23. März 2020 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. 

    Am 22. Januar 2021 hat der föderale Ministerrat das 5G-Dossier erneut erwogen und einen Gesetzentwurf sowie einige Königlichen Erlasse gebilligt, welche nach Einstimmung durch u.a. den Konzertierungsausschuss die Versteigerung von 5G-Rechten in unserem Land ermöglichen.

    Am 26. Mai 2021 genehmigte der Konzertierungsauschuss einstweilen den Gesetzentwurf, der am 17. Juni in der Plenarversammlung von der Abgeordnetenkammer angenommen wurde und am 6. Juli 2021 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde.

    Folglich wurde vom 16. Juli bis zum 31. August 2021 eine öffentliche Konsultation veranstaltet über die Königlichen Erlasse zur Regelung der Veranstaltung der Multiband-Versteigerung, während derer die 5G-Nutzungsrechten angeboten werden sollen.

    Am 24. November 2021 hat der Konzertierungsausschuss den Königlichen Erlassen für die Versteigerung des 5G-Spektrums endgültig zugestimmt. Nach der Veröffentlichung der Königlichen Erlasse am 23. Dezember 2021 hat das BIPT die Vorbereitungen der Versteigerung und die Versteigerung selbst angefangen.

    Am 20. Juli 2022 schloss die letzte Phase der Versteigerung der Funkfrequenzen.

Nach oben