• FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 59,92 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 119,85 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 59,92 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

  • FAQ

    Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.

    Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.

    Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet.  

  • FAQ

    Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Das Sprechfunkzeugnis ist 5 Jahre gültig und ist kostenpflichtig: in 2023, beträgt der Preis 29,96€.  

    • Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben und Ihr erstes Sprechfunkzeugnis beantragen (oder eine höhere Prüfung bestanden haben und in eine höhere Klasse aufsteigen), ist es im Prüfungspreis inbegriffen. 
    • Wenn Sie in der Vergangenheit ein Funkamateur waren und diese Tätigkeit wieder aufnehmen wollen, stellen Sie uns Ihre Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung zur Verfügung. Ein Zeugnis wird zum vorstehenden Tarif ausgestellt. 
    • Wenn Sie ein in einem anderen CEPT-Land ausgestelltes Zeugnis haben und sich jetzt in Belgien aufhalten, können Sie auf der Grundlage dieses Zeugnisses ein belgisches Sprechfunkzeugnis zum vorstehenden Tarif erhalten. 
    • Wenn Sie ein Zeugnis aus einem Land außerhalb der CEPT besitzen und sich jetzt in Belgien aufhalten, müssen Sie dem BIPT neben der Kopie der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung auch die detaillierte Lernstoff der im Ausland abgelegten Prüfung mitteilen. Diese Lernstoff muss auf Französisch, Niederländisch oder Englisch entweder durch eine offizielle Übersetzung (vereidigter Übersetzer) oder eine offizielle Website bereitgestellt werden. Auf der Grundlage dieser Informationen bestimmt das BIPT die Genehmigungsstufe. 

  • FAQ

    Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum. 

    Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat. 

    Die Anmeldegebühren betragen 82,40 Euro und werden nicht erstattet. 

    Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.

    Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut. 

    Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.

  • Arbeitsplan 2023

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • Konsultation über einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Ausführung des Artikels 121/1, § 2, Absatz 2, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation, über das Behalten des Zugangs zu einer E-Mail-Adresse beim Betreiberwechsel

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Auf Antrag der Ministerin der Telekommunikation veranstaltet das BIPT eine öffentliche Konsultation, um Beiträge in Bezug auf einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Ausführung des Artikels 121/1, § 2, Absatz 2, des GEK, zu erhalten. Der Königliche Erlass bezweckt den Höchstbetrag der Vergütung des Anbieters dieser Fazilität im Fall deren Verlängerung zu bestimmen.
  • Mitteilung über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2022

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Gemäß Artikel 103 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation kontrolliert das BIPT die Ausführung des Universaldienstes und legt der Ministerin einen Jahresbericht über mögliche Anpassungen der Universaldienstverpflichtungen vor.
  • Richtlinien für die Programmierung von UKW-Seefunkanlagen

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Dieser Hinweis soll den Installateur und/oder Händler in die Lage versetzen, die UKW-Seefunkgeräte für die Verwendung nach der Einführung des VDES korrekt einzustellen.
  • Mitteilung vom 19. Decemberber 2022 über die Beobachtungsstelle des Postmarktes für Postaktivitäten in Belgien für 2021

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die in diesem Observatorium aufgeführten Indikatoren haben zum Zweck, die Marktstruktur für alle Interessierten im postalischen Bereich (Absender, Adressaten, Betreiber, verschiedene Mittelspersonen, usw.) dar zu stellen.
  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2023

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2023
Nach oben