• FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke als Drittland behandelt.

    Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.

  • FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Es ist möglich, dass die Versandzeit verlängert wird, da zusätzliche Zollformalitäten erfüllt werden müssen.

    Die meisten Marktteilnehmer verfügen jedoch über ein elektronisches Verfahren für diese Zollformalitäten und die möglichen Auswirkungen auf die Versandzeit sollten daher begrenzt bleiben. 

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.

  • FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke als Drittland behandelt.

    Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.
     

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) viel höher sein können als derzeit, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

  • FAQ

    Nein, ein PLB ist mit einer Person und nicht mit einem Schiff verbunden,

    ABER Sie müssen Ihren PLB auf der Website https://www.406registration.com/ zwingend registrieren.

  • FAQ

    Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen, einschließlich der Anforderung von Dokumenten, die für die Bearbeitung erforderlich sind.

    Die Genehmigung ist kostenlos.

    Vollständige Anträge werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

    Es ist sinnlos, uns zu kontaktieren; wenn Ihr Dossier nicht vollständig ist, werden wir Sie auffordern, uns die fehlenden Elemente zu übermitteln. Sobald Ihr Dossier bearbeitet wurde, erhalten Sie die Genehmigung per Postsendung.

    Auch Bodenstationen müssen von einer Genehmigung erfasst werden.

  • FAQ

    Wir erteilen keine ICAO-Codes (ICAO - International Civil Aviation Organization): diese Codes sind die geografischen Klassifizierungscodes mit vier Buchstaben, die jedem Flughafen weltweit zugewiesen sind.

    International Civil Aviation Organization codes

  • FAQ

    Zuerst noch dies

    Sie können sich entscheiden, die Handy-Rufnummer gleich mitzunehmen oder dies an einem Tag, der mit dem Neuanbieter verabredet wird, zu tun. 

    Ein Datum verabreden kann wichtig sein, wenn noch eine Vertragsfrist läuft oder ein Gerät noch ratenweise gezahlt werden muss. Ohne verabredetes Datum für die Umschaltung, riskieren Sie, Ihrem Altanbieter noch eine Kündigungsentschädigung zahlen zu müssen.

    Einen Werktag 

    Nach dem Besuch im Laden oder auf der Website Ihres Neuanbieters oder vor dem verabredeten Datum der Rufnummermitnahme überprüft der Neuanbieter zusammen mit dem Altanbieter, ob für die Rufnummermitnahme technisch alles in Ordnung ist. 

    Nach der technischen Validierung dauert die Rufnummermitnahme höchstens einen Werktag. 

    Was geschieht bei einer Verzögerung? 

    Wenn diese Leistung im Vergleich zum verabredeten Datum um mehr als einen Werktag länger dauert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 3 Euro pro Tag Verspätung. Manchmal kann der Betrag sich auch auf 5 Euro pro Tag Verspätung belaufen.

    Beantragen Sie diese Entschädigung immer bei Ihrem Neuanbieter. Auch wenn Sie wissen oder meinen, dass der Altanbieter daran schuld ist. 

    Machen Sie das innerhalb von 6 Monaten nach der Rufnummermitnahme.

    Im Falle einer Prepaidkarte kann die Entschädigung in Form eines zusätzlichen Kartenguthabens gewährt werden.

  • FAQ

    Herzlichen Glückwunsch! Ihr Sprechfunkzeugnis wird Ihnen per Postsendung zugesandt.

  • FAQ

    Die beim BIPT registrierten Amateurfunkvereine (ohne Zahlungsrückstände) können unter den folgenden Bedingungen und innerhalb der folgenden Grenzen ein Sonderrufzeichen anfordern, um eine Veranstaltung zu kennzeichnen: 

    • Die Veranstaltung ist mit dem Leben des Vereins verbunden (spezielles Jubiläum...); 
    • Der Verein nimmt an einer Veranstaltung teil (z. B. an einem Tag der offenen Tür an einer Schule, an der der Funkamateurverein mit einem Stand vertreten ist). 
    • Die Veranstaltung ist mit dem Radio verbunden (z.B. Marconis Geburtstag). 
    • Ein Verein kann maximal zwei Sonderrufzeichen pro Kalenderjahr beantragen. 
    • Das Sonderrufzeichen kann nicht in verschiedenen Wettbewerben verwendet werden. 
    • Für das Jubiläum des Vereins oder der Verband kann das Rufzeichen für maximal ein Jahr vergeben werden; 
    • Rufzeichen können alle Präfixe haben (ON, OP, OQ, OR, OS, OT); 
    • Sie bestehen aus einem Präfix, einer Ziffer und einer Reihe von Zeichen, die mit einem Buchstaben enden; 
    • Rufzeichen mit dem Präfix ON (oder dem allen Funkamateuren zugewiesenen Sonderpräfix, siehe unten) dürfen keine einzelne Ziffer haben, wenn sie ein Suffix aus 1, 2 oder 3 Buchstaben haben; 
    • Sonderrufzeichen dürfen bei den Vereinsmitgliedern zu Hause nicht verwendet werden.  

    Anerkannte Verbände (UBA, VRA, UFRC) können anlässlich einer bestimmten Veranstaltung und für alle Funkamateure ein spezielles Präfix beantragen. In diesem Fall können Funkamateure, die dies wünschen, das ON ihres Rufzeichens durch das spezielle Präfix ersetzen. Diese Genehmigung gilt nicht für kurze Rufzeichen. 
     
    Die Tarife für diese Sonderrufzeichen sind in Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 zur Abänderung der Anlagen zum Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze aufgeführt. 

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