• FAQ

    Ja, vorausgesetzt, dass der Antragsteller über ein Zeugnis der Klasse A verfügt und die Station auf belgischem Hoheitsgebiet verwendet wird.

  • FAQ

    Die folgenden Verbände wurden vom Institut anerkannt:

    • das UBA (Union Royale Belge des Amateurs-émetteurs),
    • die VRA (Vlaamse Radio Amateurs),
    • und die UFRC (Union Francophone des Radios Clubs).

    Kontaktieren Sie bitte den Verband Ihrer Wahl, um die Daten und Orte der nächsten Schulungen zu erfahren. 

  • FAQ

    Je nach den Umständen des Antragstellers, muss ein oder müssen mehrere der folgenden Dokumente vorgelegt werden:  

    • eine Kopie des letzten "Steuerbescheids - Steuer der natürlichen Personen und Zuschlagsteuern", der jedes Jahr vom FÖD Finanzen für alle Personen älter als 18 Jahre, die auf derselben Adresse als jene der Antragsteller(in) wohnhaft sind, übermittelt wird;
    • eine Bescheinigung der Auszahlung von Kindergeld, die bei der Kindergeldkasse erhalten wurde;
    • eine Bescheinigung die festlegt, dass der Antragsteller zu mindestens 66 % behindert ist; diese Bescheinigung können Sie bei dem FÖD Soziale Sicherheit - Generaldirektion Personen mit Behinderung oder bei der Krankenkasse erhalten;
    • eine Bescheinigung der Haushaltszusammensetzung, die bei der Gemeindeverwaltung (Bevölkerungsdienst ) des Antragstellers erhältlich ist;
    • eine Kopie des Urteils (des Friedensrichters oder des Jugendgerichts) woraus hervorgeht, dass die Enkelkinder durch gerichtliche Entscheidung dem Antragsteller anvertraut worden sind.
    • eine Kopie einer Bescheinigung des ÖSHZ, die belegt, dass der Antragsteller nach dem Gezets vom 26. Mai 2002 das Eingliederungseinkommen erhält;
    • eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt mit einem Audiogramm, dass es einen Mindesthörverlust von 70 dB auf dem besseren Ohr gibt;
    • eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt, dass der Antragsteller sich einer Laryngektomie unterzogen hat;
    • eine Bescheinigung der Generaldirektion Kriegsopfer des FÖD Soziale Sicherheit, dass der Antragsteller ein militärischer Kriegsblinder ist.

  • FAQ

    Wir werden Sie vor dem Fälligkeitsdatum per Post kontaktieren.

    Bitte informieren Sie uns immer über Änderungen Ihrer Kontaktinformationen (die Vorschriften sehen vor, dass Ihre Daten immer auf dem neuesten Stand sein müssen).

    Wenn Sie jedoch zwei Wochen vor dem Fälligkeitsdatum vom BIPT nicht kontaktiert werden, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung!

  • FAQ

    Ja, und es muss auf der Website 406registration.com zwingend registriert sein.

    Das BIPT empfiehlt den Erwerb eines MEOSAR-kompatiblen EPIRB.

  • FAQ

    Ja, dieses System unterliegt einer Genehmigung des BIPT und muss daher Ihrem Antrag auf eine Stationsgenehmigung hinzugefügt werden.

  • FAQ

    Eine Stationsgenehmigung ist erforderlich für ein Funkgerät (TX/RX), einen DME, einen (festen oder tragbaren) ELT, ein Radar, einen ATC-Transponder, ein TCAS, einen VDR, eine Radiowetterstation, einen Funkhöhenmesser, ein Satellitenkommunikationssystem (SATCOM), ... Diese Liste ist nicht vollständig, aber für alle Geräte, die elektromagnetische Wellen aussenden, ist eine Genehmigung erforderlich. Im Zweifelsfall können

  • FAQ

    Ja, aber Sie müssen eine Sondergenehmigung beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Professionelle Nutzer - Mobilfunknetze

  • FAQ

    Die Nutzung von Funkgeräten auf den Boden als Ausbilder oder im Rahmen des AFIS (Aerodrome Flight Information Service) ist möglich, erfordert aber eine Genehmigung einer anderen Kategorie

  • FAQ

    Beide. Wenn es sich in der Luft befindet, benötigen Sie eine Luftfahrtgenehmigung, aber wenn es auf dem Wasser landet, benötigen Sie eine Seegenehmigung. Ein PLB kann außerdem benutzt werden: Ein PLB ist ein Gerät, das im Notfall vom Benutzer aktiviert werden kann. Dieser Gerätetyp darf in Belgien ohne Genehmigung verwendet werden, vorausgesetzt, er vom Benutzer unter www.406registration.com registriert wurde.

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