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Verbraucher: 657 Resultate gefunden
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Das BIPT belegt Scarlet mit einer Buße wegen mangelhafter Kommunikation über Preisänderungen
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
03/11/2016
Das BIPT belegt Scarlet mit einer Buße wegen mangelhafter Kommunikation über Preisänderungen.
Das BIPT belegt Skype mit einer Buße für Telekomdienst SkypeOut
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
15/07/2016
Buße
Das BIPT belegt Telenet mit einer Buße von 250.000 EUR boete, weil Teilnehmer nicht gebührend informiert wurden
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
30/11/2011
Das BIPT belegt Telenet mit einer Buße von 250.000 EUR boete, weil Teilnehmer nicht gebührend informiert wurden
Das BIPT belegt Telenet und Proximus mit einer Geldstrafe wegen Nichteinhaltung der Regeln mit Bezug auf die Identifizierung der „Prepaid“-Nutzer
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
21/01/2020
In seinen Beschlüssen vom 14. Januar 2020 belegt das BIPT Proximus und Telenet mit einer Geldstrafe von beziehungsweise € 150 000 und € 88 782 wegen Nichteinhaltung der Regulierung hinsichtlich der vorherigen Identifizierung der Endnutzer von Prepaidkarten
Das BIPT belegt Telenet, Mobistar und Scarlet mit einer Geldstrafe wegen mangelhafter Information auf den Abonnentenrechnungen
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
04/02/2013
Das BIPT belegt Telenet, Mobistar und Scarlet mit einer Geldstrafe wegen mangelhafter Information auf den Abonnentenrechnungen
Das BIPT belegt VOO mit einer Buße von 136.800 EUR
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
23/05/2017
Das BIPT belegt VOO mit einer Buße wegen fehlender Erwähnung des Internetverbrauchs auf Ihre monatlichen Rechnungen für festes Breitbandinternet.
Das BIPT belegt bpost mit einer Buße von 2,3 Millionen EUR wegen Tarifdiskriminierung
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
27/07/2011
Das BIPT belegt bpost mit einer Buße von 2,3 Millionen EUR wegen Tarifdiskriminierung
Das BIPT betont die Folgen der Zerstörung von GSM-Antennenmasten
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
20/04/2020
Die Mobilfunkbetreiber installieren ihre Antennenmasten an genau definierten Stellen in unserer Landschaft, um eine maximale Abdeckung - und damit eine maximale Zugänglichkeit innerhalb und außerhalb des Gebäudes - für die belgische Bevölkerung zu gewährleisten. Sowohl die Anstiftung zum Angriff als auch die Beschädigung von Antennenmasten sind nach dem Gesetz strafbare Handlungen. Die Täter sind für den Schaden verantwortlich, den sie den Betreibern aber auch Dritten zufügen. Darüber hinaus sind die verursachten Schäden eine Bedrohung für die Nutzung der Mobilfunkdienste durch die Bewohner dieses Gebiets und die Passanten. Die beeinträchtigte Konnektivität könnte nämlich die Einrichtung von Anrufen an Notdiensten und wesentlichen Diensten (Ärzte, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Giftnotrufzentrale, Zentrum für Suizidprävention, Anlaufstelle häusliche Gewalt usw.) erschweren. Sie könnte auch das ordnungsgemäße Funktionieren der Notdienste beeinträchtigen, die im Falle eines Notrufs die Standortdaten eines Anrufers verwenden können, der z.B. nicht in der Lage ist, seinen Standort selbst anzugeben. Schäden an mobilen Geräten sind besonders unverantwortlich während dieser Corona-Lockdown-Zeit, die wir erleben, in der es wichtiger denn je ist, dass wir mit unseren Familien und Angehörigen in Kontakt bleiben, dass wir die Notdienste erreichen können und dass wir weiterhin am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen.
Das BIPT betont die Folgen der Zerstörung von GSM-Antennenmasten - 21 November 2021
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
10/11/2021
Das BIPT betont die Folgen der Zerstörung von GSM-Antennenmasten - 21 November 2021
Das BIPT billigt die Erhöhung der Posttarife von bpost für 2019.
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
28/11/2018
Tariferhöhungen bei bpost
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