• FAQ

    Nein, die Funkstation wird nur zur Übermittlung von Informationen in klarer Sprache über technische Forschung und verwandte Themen verwendet. Es geht also nicht darum, sein Leben zu erzählen oder verschlüsselte oder codierte Nachrichten zu verwenden. Nach Genehmigung durch das Institut kann der Inhaber einer automatischen oder ferngesteuerten Stationsgenehmigung jedoch verschlüsselte Nachrichten für die Verwaltung seiner Station verwenden. 

    Bei Übungen, die von einem belgischen Rettungsdienst organisiert werden, kann der Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses der 5. Kategorie, mit vorheriger Zustimmung des Instituts, über Themen, die sich auf diese Übungen beziehen, kommunizieren. 

    Auf Ersuchen der zuständigen Krisenmanagementbehörden kann der Inhaber eines Zertifikats der 5. Kategorie die belgischen Rettungsdienste unterstützen, indem er seine Stationen der 5. Kategorie einsetzt, um den Ausfall der elektronischen Kommunikation auszugleichen. Nur in diesem Zusammenhang kann er insbesondere: verschlüsselte oder kodierte Nachrichten übertragen, jede Station der 5. Kategorie verwenden, vorbehaltlich der Zustimmung des Inhabers der Genehmigung der betreffenden Station, und über im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Rettungsdienste zu kommunizieren. 

  • FAQ

    Ja, vorausgesetzt, dass der Antragsteller über ein Zeugnis der Klasse A verfügt und die Station auf belgischem Hoheitsgebiet verwendet wird.

  • FAQ

    Die folgenden Verbände wurden vom Institut anerkannt:

    • das UBA (Union Royale Belge des Amateurs-émetteurs),
    • die VRA (Vlaamse Radio Amateurs),
    • und die UFRC (Union Francophone des Radios Clubs).

    Kontaktieren Sie bitte den Verband Ihrer Wahl, um die Daten und Orte der nächsten Schulungen zu erfahren. 

  • FAQ

    Wir werden Sie vor dem Fälligkeitsdatum per Post kontaktieren.

    Bitte informieren Sie uns immer über Änderungen Ihrer Kontaktinformationen (die Vorschriften sehen vor, dass Ihre Daten immer auf dem neuesten Stand sein müssen).

    Wenn Sie jedoch zwei Wochen vor dem Fälligkeitsdatum vom BIPT nicht kontaktiert werden, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung!

  • FAQ

    Ja, und es muss auf der Website 406registration.com zwingend registriert sein.

    Das BIPT empfiehlt den Erwerb eines MEOSAR-kompatiblen EPIRB.

  • FAQ

    Ja, dieses System unterliegt einer Genehmigung des BIPT und muss daher Ihrem Antrag auf eine Stationsgenehmigung hinzugefügt werden.

  • FAQ

    Eine Stationsgenehmigung ist erforderlich für ein Funkgerät (TX/RX), einen DME, einen (festen oder tragbaren) ELT, ein Radar, einen ATC-Transponder, ein TCAS, einen VDR, eine Radiowetterstation, einen Funkhöhenmesser, ein Satellitenkommunikationssystem (SATCOM), ... Diese Liste ist nicht vollständig, aber für alle Geräte, die elektromagnetische Wellen aussenden, ist eine Genehmigung erforderlich. Im Zweifelsfall können

  • FAQ

    Ja, aber Sie müssen eine Sondergenehmigung beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Professionelle Nutzer - Mobilfunknetze

  • FAQ

    Die Nutzung von Funkgeräten auf den Boden als Ausbilder oder im Rahmen des AFIS (Aerodrome Flight Information Service) ist möglich, erfordert aber eine Genehmigung einer anderen Kategorie

  • FAQ

    Beide. Wenn es sich in der Luft befindet, benötigen Sie eine Luftfahrtgenehmigung, aber wenn es auf dem Wasser landet, benötigen Sie eine Seegenehmigung. Ein PLB kann außerdem benutzt werden: Ein PLB ist ein Gerät, das im Notfall vom Benutzer aktiviert werden kann. Dieser Gerätetyp darf in Belgien ohne Genehmigung verwendet werden, vorausgesetzt, er vom Benutzer unter www.406registration.com registriert wurde.

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