• FAQ

    Die anerkannten Ausbildungszentren sind:

  • Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen

    Veröffentlichungen › Formular -
    Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen
  • Trotz des schlechten europäischen Scores ist die Qualität und die Abdeckung des Festnetz- und Mobilfunk-Breitbandinternets in Belgien weiterhin gut

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Im Allgemeinen geht es mit sowohl der Festnetz- als der Mobilfunk-Netzabdeckung in Belgien immer noch gut bis sehr gut.
  • Mitteilung über die qualitative Studie über die festen und Mobilfunk-Breitbandnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die Schlussfolgerung ist, dass es, trotz des schlechten europäischen Scores, mit sowohl der Festnetz- als der Mobilfunk-Netzabdeckung in Belgien immer noch gut bis sehr gut geht.
  • FAQ

    Die Sozialtarife werden von den folgenden Anbietern angeboten:

    Name des Betreibers Anlaufstellen für die Anträge
    BASE  Tel.: 0486 19 19 99
             1999 via GSM
             Base.support@basecompany.be
             BASE Shop
    Mobile Vikings

    info@mobilevikings.be

    Orange Tel.: 02 745 95 00
             5000 mit dem Handy
             Fax: 0800 97 606
             Per Post: Orange Back Office
                             Avenue du Bourget 3
                             1140 Brüssel
    Proximus Tel.: 0800 33 800 (Fr)
            0800 22 800 (Nl)
            0800 44 800 (De)
    Scarlet Tel.: 02 275 27 27
    Telenet Tel.: 0800 66 051
    Voo Tel.: 078 50 50 50

    Seit dem 4. August 2012 sind nur die Anbieter (für Festnetzanrufe oder festes Internet) mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro verpflichtet, den Sozialtarif für alle ihren Tarifpläne anzubieten.

    Auch Anbieter mit einem geringeren Umsatz dürfen auf Wunsch nach der betreffenden Meldung beim BIPT den Sozialtarif anbieten.

  • Mitteilung vom 3. März 2023 über die vorübergehende Nutzung der SMS-Kurznummer 1212 zur Unterstützung der humanitären Hilfe für Syrien und die Türkei

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Am 1. März 2023 erhielt das BIPT von der Telenet Group NV eine Anfrage, die Nummer 1212 für Spenden per SMS zu nutzen, um Geld zugunsten des Konsortiums 12-12 zu sammeln.
  • Belgien 2023-2

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring - Für eine Verwendung in ganz Belgien.
  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,49 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,49 Euro;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

  • FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 59,92 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 119,85 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 59,92 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

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