• Mitteilung vom 15. März 2022 über die vorübergehende Nutzung der SMS-Kurznummer 1212 zur Unterstützung der humanitären Hilfe für die Ukraine

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Am 14. März 2022 erhielt das BIPT von der Telenet Group NV eine Anfrage, die Nummer 1212 für den Versand von Spenden per SMS im Rahmen einer Sondersendung auf den Sendern SBS, VRT und VTM zu verwenden, um Geld zugunsten des Konsortiums 12-12 zu sammeln.
  • FAQ

    Die anerkannten Ausbildungszentren sind:

  • Beschluss vom 24. Februar 2022 über den Standort und die Art der Ausführung von Arbeiten am Telenetnetzwerk

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Nach Überprüfung der Beschwerde beschließt das BIPT, dass Telenet im Sinne des Gesetzes von 1991 korrekt gehandelt hat, und die vorgeschlagenen Arbeiten ausführen darf.
  • Die ERGP unterstützt Initiativen von europäischen postalischen Regulierungsbehörden, um den ukrainischen Bürgern zu helfen, und fordert sie auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen

    Aktuelles -
    Die Gruppe der Europäischen Regulierungsbehörden für Postdienste (ERGP), welche die unabhängigen postalischen Regulierungsbehörden der Europäischen Union vertritt, macht sich große Sorgen um die humanitäre Lage in der Ukraine infolge der Invasion der Truppen der Russischen Föderation.
  • FAQ

    Befristet oder unbefristet? 

    Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das können Sie auch auf der Rechnung sehen.

    Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten für die Kündigung eines Vertrags anrechnen

    • Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;
    • Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.

     

    Ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts?

    Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Gerät kostenlos oder mit einer Ermäßigung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber dafür eine zusätzliche Vergütung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten kündigen.

    Diese zusätzliche Entschädigung darf den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle erwähnten Wert nicht übersteigen.

    Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zusätzliche Entschädigung zu zahlen ist. 

    Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.

    Weitere Auskünfte:

    Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.

    Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.

    Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für € 1 „gekauft“.

    Die Rückzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:
     

    Monat Restwert Monat Restwert
    0 € 240 13 € 110
    1 € 230 14 € 100
    2 € 220 15 € 90
    3 € 210 16 € 80
    4 € 200 17 € 70
    5 € 190 18 € 60
    6 € 180 19 € 50
    7 € 170 20 € 40
    8 € 160 21 € 30
    9 € 150 22 € 20
    10 € 140 23 € 10
    11 € 130 24 € 0
    12      

    Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu lösen; der Betreiber darf Ihnen eine Entschädigung von € 160 fordern.

    Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.

    Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbeträge und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.

     

    Nutzung von Easy Switch

    Benutzen Sie das Easy-Switch-Verfahren, wenn Sie das Bündelangebot ganz wechseln wollen.

    Der Neuanbieter regelt völlig den Wechsel für Sie.

  • FAQ

    Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...

    Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

     

    Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...

    Sie können diese E-Mail-Adresse während 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie müssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausläuft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen.
    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

    Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die Möglichkeit anbieten, diese Fazilitäten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung. 

  • Vertragszusammenfassung

    Seiten
    Der Verbraucher (oder jedes Unternehmen oder jede Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 49 Arbeitnehmer beschäftigt) muss spätestens vor Abschluss des Vertrags eine Zusammenfassung des Vertrags erhalten.
  • Preisstudien

    Seiten
    Das BIPT führt ein- oder zweimal im Jahr eine „Momentaufnahme“ der auf dem Privatkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste geltenden Preise durch. Seit 2012 führt das BIPT jährlich eine Vergleichsstudie der Preise für Telekommunikation in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Deutschland und in Großbritannien aus. Seit 2012 lässt das BIPT eine eingehende Befragung zur Wahrnehmung der Verbraucher über die Funktionsweise des elektronischen Kommunikationsmarktes in Belgien ausführen.
  • Mehr Klarheit über unbegrenztes Surfen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
  • Mitteilung vom 21. Februar 2022 zu den Leitlinien über die Bereitstellung von „unbegrenztem“ Internet

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
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