Die anerkannten Ausbildungszentren sind:
Die Sozialtarife werden von den folgenden Anbietern angeboten:
info@mobilevikings.be
Seit dem 4. August 2012 sind nur die Anbieter (für Festnetzanrufe oder festes Internet) mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro verpflichtet, den Sozialtarif für alle ihren Tarifpläne anzubieten.
Auch Anbieter mit einem geringeren Umsatz dürfen auf Wunsch nach der betreffenden Meldung beim BIPT den Sozialtarif anbieten.
Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,49 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.
Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.
Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: