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Beschluss vom 6. November 2008 – Analyse des Marktes für „nationale Telefondienste“ 2008
Dossier -
26/11/2008
Mit diesem Beschluss wird Belgacom (jetzt: Proximus) als Unternehmen mit beträchtlicher Macht auf diesem Markt eingestuft und wird ihn eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt. Belgacom reichte eine Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss ein.
Beschluss vom 19. November 2008 – BROBA und BRUO: Migrationen (Anhang K)
Dossier -
20/11/2008
Dieser Beschluss betrifft den Vorschlag von Belgacom zur Überarbeitung vom Anhang K der Standardangebote BRUO und BROBA. Dieser Anhang befasst sich mit der Migrationen zwischen BRUO und BROBA.
Beschluss vom 22. Oktober 2008 – BROBA Rental Fee
Dossier -
30/10/2008
Dieser Beschluss betrifft die monatlichen Gebühren für die ADSL-, ADSL2+- und SDSL-Technologien im Rahmen des BROBA-Standardangebots.
Beschluss vom 3. September 2008– Tarife des BROTSoLL-Angebots
Dossier -
19/09/2008
Dieser Beschluss betrifft die Tarifaspekte des BROTSoLL-Standardangebots von Belgacom.
Beschluss vom 20. August 2008 – BROBA Full VP-Tarife
Dossier -
22/08/2008
Dieser Beschluss betrifft die Tarife bestimmter Gebühren („One-time Fees“) des BROBA-Angebots nach der Einführung des „Full VP“-Verfahrens (Virtual Path) durch Belgacom.
Beschluss vom 25. Juli 2008 - Gegen Belgacom verhängte Geldbuße
Dossier -
25/07/2008
Auf der Grundlage des in der Marktanalyse vom 11. August 2006 festgelegten regulatorischen Rahmens hat das BIPT am 25. Juli 2008 eine Geldbuße gegen Belgacom verhängt, weil die ermäßigten Mobilfunk-Zustellungsentgelte nicht an den Endkunden weitergegeben wurden. Belgacom reichte eine Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss ein.
Beschluss vom 11. Juni 2008 – BROBA und BRUO NTP-Verfahren
Dossier -
27/06/2008
Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass das Addendum „NTP-Verfahren“ den regulatorischen Verpflichtungen von Belgacom entspricht. Dieses Addendum betrifft BRUO- und BROBA-Installationen, bei denen nun zwischen Anlagen mit oder ohne Besuch eines Technikers beim Kunde („with customer visit“ ou „without customer visit“) unterschieden wird.
Beschluss vom 25. Juni 2008 – BROBA Rental Fee für ADSL2+
Dossier -
25/06/2008
Dieser Beschluss bezieht sich auf den Vorschlag von Belgacom über „Rental Fees“ für ADSL2+ im Rahmen des BROBA-Standardangebots für 2008.
Beschluss vom 11. Juni 2008 – BROBA One-time Fee für ADSL2+
Dossier -
18/06/2008
Dieser Beschluss bezieht sich auf den Vorschlag von Belgacom über „One-time Fees“ für ADSL2+ im Rahmen des BROBA-Standardangebots. Mobistar und KPN Belgium legten gegen diesen Beschluss Berufung ein, gleichzeitig mit einem anderen Beschluss des BIPT bezüglich der „Rental Fees“ für ADSL2+.
Beschluss vom 27. Februar 2008 – Leistungsindikatoren für die Märkte der Festnetztelefonie
Dossier -
06/03/2008
Dieser Beschluss legt die anwendbaren Bestimmungen für die Durchleitungstarife von Belgacom fest.
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