Easy Switch ist ein Verfahren, das eingeführt worden ist, um den Anbieterwechsel zu erleichtern, wenn Sie mindestens über einen Internetzugangs- oder einen Fernsehdienst verfügen.
Es befreit Sie von den meisten administrativen Schritten beim Anbieterwechsel. Ihr Neuanbieter regelt besonders die Kündigung des alten Vertrags, sobald seine Dienste bei Ihnen installiert sind.
Das Verfahren gilt immer für Verbraucher, aber auch Unternehmen oder VoGs können es anwenden, wenn sie bei ihrem Altanbieter:
Welche Rechte habe ich noch beim Festnetz-Anbieterwechsel?
Ein fester Termin für die Aktivierung des neuen Dienstes
Sie haben das Recht, mit dem Betreiber einen genauen Termin für die Aktivierung seiner Dienste festzusetzen.
Sobald der Betreiber weiß, dass er diesen Termin nicht einhalten werden kann, muss er Sie davon benachrichtigen und einen neuen Termin mit Ihnen verabreden.
Anderenfalls haben sie Anspruch auf eine Vergütung von 6 Euro pro Tag Verspätung in der Installation (der festgelegte Termin, wenn letztendlich keine Installation stattgefunden hat, ist in der Anzahl Tage Verspätung einbegriffen). Diese Vergütung müssen Sie bei
Ihrem Neuanbieter beantragen.
Termin innerhalb von einem Zeitabschnitt eines halben Tags
Wenn ein Besuch eines Technikers erforderlich ist, haben Sie das Recht, innerhalb von Zeitabschnitten von höchstens einem halben Tag einen Termin festzulegen. So brauchen Sie keinen ganzen Tag Urlaub zu nehmen.
Wenn der Techniker nicht am festgelegten Termin erschienen ist, haben Sie Anspruch auf eine Vergütung von € 30 pro verpassten Termin.
Ihr Neuanbieter muss Ihnen diese Vergütung automatisch zahlen, wenn die Anwesenheit im verabredeten Zeitpunkt nicht durch einen Bericht des Technikers bewiesen wurde.
Ein Betreiberwechsel ohne Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als einem Arbeitstag
Die Easy-Switch-Regeln beauftragen die Betreiber, zuerst die neuen Dienste zu aktivieren und dann die alten Dienste zu deaktivieren.
Manchmal ist das aber technisch nicht möglich. Zum Beispiel wenn der Betreiberwechsel im selben Netz stattfindet. In einem solchen Fall müssen Betreiber für eine gute Koordination und eine minimale Unterbrechung der Dienstleistung sorgen.
Ist die Dienstleistung länger als einen Arbeitstag unterbrochen (der Tag der Unterbrechung nicht einbegriffen), dann muss der Neuanbieter Ihnen automatisch, für jeden Kalendertag, dass die Dienstleistung immer noch unterbrochen ist, eine Vergütung von 10 Euro zahlen.
Beispiel: die alte Dienstleistung wurde am Donnerstag unterbrochen; die neue Dienstleistung wird am nächsten Dienstag aktiviert. Sie haben automatisch Anspruch auf eine Vergütung von 30 Euro von Ihrem Neuanbieter. Die Vergütung muss entweder anlässlich der ersten Rechnung nach dem Betreiberwechsel oder mit einer, anlässlich dieser ersten Rechnung ausgestellten Kreditnota, ausgezahlt werden.