• Gutachten vom 30. November 2016 über den Verbesserungsplan 2015 und den Aktionsplan 2016 anlässlich der Kundenzufriedenheitsumfrage 2015

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Aufgrund der Informationen, worüber es verfügt, stellt das BIPT fest, dass bpost Maßnahmen durchgeführt hat, um die Zufriedenheit ihrer Kunden im Jahre 2015 zu bewerten und es gibt ein günstiges Gutachten über die Verwirklichung des Verbesserungsplans 2015 und die für das Jahr 2016 beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen ab. Die Zufriedenheit nimmt im Vergleich zu 2014 zu: von 86,5 auf 87,5%.
  • Gutachten des Rates des BIPT vom 11. Juni 2015 über den Gesetzesvorschlag vom 2. April 2015 zur Abänderung des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs hinsichtlich der admin

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Das BIPT unterstützt diesen Gesetzesvorschlag. Er hat in das Gesetz vom 4. März 2016 zur Abänderung des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs, hinsichtlich der administrativen Geldbußen resultiert.
  • Gutachten vom 27. Mai 2015 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Dieser Entwurf hat zum Königlichen Erlass vom 25. März 2016 über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt Anlass gegeben.
  • Gutachten vom 6. Oktober 2015 über den Verbesserungsplan 2014 und den Aktionsplan 2015 von bpost anlässlich der Kundenzufriedenheitsstudie 2014

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Aufgrund der Information, worüber es verfügt, stellt das BIPT fest, dass bpost Messungen ausgeführt hat, um die Zufriedenheit ihrer Kunden im Jahre 2014 zu ergründen, und gibt es hinsichtlich der Ausführung des Verbesserungsplans 2014 und der von ihr für 2015 angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung ein günstiges Gutachten ab. Aufgrund der von bpost erteilten Information stellt das BIPT fest, dass das allgemeine Zufriedenheitsniveau 2014 seinen Höchststand erreicht, mit einem Anteil von 86,5% der Kunden, die sagen, eher zufrieden, zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. Obwohl die Kundenzufriedenheit allgemein gestiegen ist, weist das BIPT daraufhin, dass die Kundenzufriedenheit der Unternehmen, unter anderem über die Nähe und die Öffnungszeiten der PostPunkte sich senkt. Eine Prospektivstudie über die (eventuell geänderten) Vorzüge und Bedürfnisse von Unternehmen könnte eine Lösung sein, um sich über das Problem eine Übersicht zu verschaffen. Das BIPT ermutigt bpost dazu, ihre Anstrengungen hinsichtlich der Verbesserung der Zufriedenheitsindexziffern, die sich insbesondere auf die Dienste bei Verlust oder Beschädigung von Standardsendungen für Unternehmen beziehen, der Leichtigkeit, Einschreiben für Unternehmen und Privatpersonen in Empfang zu nehmen, und der Zugänglichkeit der Postämter für Unternehmen und Privatpersonen, fortzusetzen
  • Gutachten des Rates des BIPT vom 28. September 2015 Über die Reform der belgischen Postreglementierung

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Im November 2014, hat das BIPT WIK-Consult mit der Erstellung eines Berichts anvertraut, das darauf abzielt, die Marktlage vor und nach der Liberalisierung zu vergleichen, um aus den Auswirkungen der Einführung des Wettbewerbs Bilanz zu ziehen und alle auf der belgischen Postmarkt gegenwärtig noch immer bestehenden Barrieren zu identifizieren. Mehr als einen einfachen Stand der Sache sollte der Bericht die Grundlage für eine Reflexion über die Relevanz und Wirksamkeit der Gesetzgebung und der Postregulierung in ihrer derzeitigen Form bilden. Auf der Grundlage der wirtschaftlichen Analyse der belgischen Postmarkt für den Zeitraum 2011 bis 2014 sowie der Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens und beim Vergleich von den belgischen Ergebnissen mit denen der anderen europäischen Länder, hat das WIK eine Reihe von Schlussfolgerungen gezogen, die auch den Anlass zu 11 Empfehlungen mit – mehr oder weniger - Priorität waren. Das BIPT hat sieben dieser Empfehlungen, die es im Kontext der künftigen Reform der belgischen Postreglementierung als besonders wichtig betrachtet, untersucht. Nach der Analyse des rechtlichen und wirtschaftlichen Kontextes, wird ein Gutachten in Bezug auf die verschiedenen angeschnitten Themen formuliert.
  • Gutachten vom 23. Dezember 2014 über den Verbesserungsplan 2013 und den Aktionsplan 2014 von bpost anlässlich der Kundenzufriedenheitsstudie 2013

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Aufgrund der Information, worüber es verfügt, stellt das BIPT fest, dass bpost Messungen ausgeführt hat, um die Zufriedenheit ihrer Kunden im Jahre 2013 zu ergründen, und gibt hinsichtlich der Ausführung des Verbesserungsplans 2013 und der von ihr für 2014 angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung ein günstiges Gutachten ab. Aufgrund der von bpost erteilten Daten, stellt das BIPT fest, dass das Verbesserungsprogramm 2013 ermutigende Erfolge mit Bezug auf die Kundenzufriedenheit zu ernten anfängt. Die allgemeine Kundenzufriedenheit hat sich bedeutend gesteigert im Vergleich zum 2012 und geht von 83% nach 86%. Das BIPT ermutigt bpost, ihre Anstrengungen mit Bezug auf die Verbesserung der Zufriedenheits-Indexziffern fortzusetzen, die sich insbesondere auf den Versand von Paketen ins Ausland durch Privatpersonen, die richtige Zustellung durch den Postboten für Unternehmen, die Einhaltung der Fristen für Unternehmen und die die richtige Zustellung durch den Postboten für Privatpersonen beziehen.
  • Gutachten vom 10. Dezember 2013 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26. Februar 2007

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Das BIPT wurde eng einbezogen in die Vorbereitung des vorliegenden Entwurfs. Das BIPT unterstützt diesen Entwurf. Die durch das Gesetz gewährte Möglichkeit, Frequenzen zu vermieten, wird durch diesen Entwurf konkretisiert. Auf diese Weise wird ein deutlicher Rahmen festgelegt, der die Bedingungen unter denen Frequenzen vermietet werden können enthält.
  • Gutachten vom 12. Februar 2014 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 7. März 1995 über die Aufstellung und den Betrieb von GSM-Mobilfunknetzen und des Königlichen Erlasses vom 24. Oktober 1997 über die Aufstellung und den Betrieb von DCS-1800-Mobilfunknetzen

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Gutachten des Rates des BIPT vom 12. Februar 2014 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 7. März 1995 über die Aufstellung und den Betrieb von GSM-Mobilfunknetzen und des Königlichen Erlasses vom 24. Oktober 1997 über die Aufstellung und den Betrieb von DCS-1800-Mobilfunknetzen
  • Gutachten vom 16. Januar 2014 über einen Entwurf einer Änderung des Artikels 36 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Der Anlass dieses Änderungsentwurfs sind die Schwierigkeiten mit Bezug auf die 4G-Dienste auf dem iPhone5 von Apple. Der Gesetzgeber will verdeutlichen, dass Apparatur, die den gesetzlichen Verpflichtungen entspricht, kein Hindernis für die effiziente Benutzung des Funkspektrums bilden darf. Das BIPT unterstützt diesen Entwurf.
  • Vorschlag des BIPT über die Festlegung der Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs und Gutachten des BIPT vom 13. Januar 2014 über das geographische Element des Universaldienstes

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Das BIPT ließ 2012 eine Analyse des Universaldienstes auf dem elektronischen Kommunikationsmarkt durchführen. Aufgrund dieser Analyse hat das BIPT einen Vorschlag mit Bezug auf die Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs formuliert, sowie ein Gutachten über die Preis- und Qualitätsforderungen des Universaldienstes. Das BIPT schlägt vor, die Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs auf mindestens 1 Mbps festzulegen, alle Tage des Jahres, alle Stunden des Tages, ausgenommen während einer Höchstperiode von einer Stunde pro Tag. Der Vorschlag basiert auf den Artikeln 70 § 1 2° c), des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und 16, zweitem Absatz, der Anlage zum Gesetz. Das Gutachten basiert auf Artikel 14 § 1 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs. Eine öffentliche Konsultation wurde vom 4. Dezember bis zum 20. Dezember 2013 organisiert.
Nach oben