Die den Mobilfunkbetreibern auferlegten Versorgungsverpflichtungen beziehen sich nur auf die Versorgung im Outdoor-Bereich. Bislang wurden noch nie Deckungsverpflichtungen in den Gebäuden auferlegt.

Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Das BIPT beschränkt sich darauf, Informationen über die Gesetzgebung (in Bezug auf Repeater) bereitzustellen, Empfehlungen für eine bessere Abdeckung in Innenräumen zu geben und die technischen Mindestspezifikationen für DAS-Systeme (Distributed Antenna Systems) zu empfehlen.

Wichtigste Anpassungen der Richtlinien seit 2019:

  • Eine deutliche Definition der verschiedenen beteiligten Parteien: M-O DAS owner, promotor, contractor, operators und A.S.T.R.I.D. wurden hinzugefügt, zusammen mit der richtigen Erwähnung jeder Partei in allen Dokumenten.
  • Spezifische Erfordernisse mit Bezug auf A.S.T.R.I.D.-Indoor-Abdeckung wurden in allen Dokumenten hinzugefügt.
  • Die Inklusion der 5G-Technologie wurde in allen Dokumenten hinzugefügt.
  • Alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Indoor-Abdeckung wurden hinzugefügt, vor allem das Erhöhen der Gebäude-Transparenz mittels der Materialwahl während der Entwurfsphase des Gebäudes oder mittels Anpassungen der Glasfassade während der Ingebrauchnahme des Gebäudes.
  • Die notwendige Wartung der DAS-Systeme wird zusätzlich betont. Für diese DAS-Systeme steht auch ein MODAS-Portal zur Verfügung. 

Nach oben