Die den Mobilfunkbetreibern auferlegten Versorgungsverpflichtungen beziehen sich nur auf die Versorgung im Outdoor-Bereich.

Bislang wurden noch nie Deckungsverpflichtungen in den Gebäuden auferlegt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Das BIPT beschränkt sich darauf, Informationen über die Gesetzgebung (in Bezug auf Repeater) bereitzustellen, Empfehlungen für eine bessere Abdeckung in Innenräumen zu geben und die technischen Mindestspezifikationen für DAS-Systeme (Distributed Antenna Systems) zu empfehlen.

Für diese DAS-Systeme steht auch ein MODAS-Portal zur Verfügung.

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