Aktualisierung vom 11. September 2017 des Gutachtens des BIPT vom 18. Februar 2009 über die Festlegung und die Bedingungen für die Zurverfügungstellung der Grundidentifizierungsdaten durch die Anbieter von Telefondiensten an den Anbietern von Verzeichnisdiensten und den Anbietern von Nachrichtendiensten

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