Als Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien mit föderalen Befugnissen in der Region Brüssel-Hauptstadt führt das BIPT verschiedene Kontrollen der Programme durch, die es gemäß dem Gesetz vom 5. Mai 2017 genehmigt hat.
Was den Programminhalt betrifft, so werden diese Kontrollen überwacht:
- Achtung der Menschenwürde, insbesondere die Bekämpfung von Diskriminierung, Hass oder Gewalt (Art. 11 und 17 Abs. 1 Nr. 1, 1°), einschließlich kommerzieller audiovisueller Kommunikation (Art. 14, 3°-4°);
- den Schutz von Minderjährigen auf körperlicher, geistiger und moralischer Ebene (Art. 17, § 1, 2°), einschließlich der individuellen kommerziellen Kommunikation (Art. 14, § 1, 7°);
- die Berücksichtigung der Unparteilichkeit bei der Information und der journalistischen Deontologie (Art. 10).
Im Hinblick auf eine ausgewogene Programmierung überwacht das BIPT auch die Einhaltung der Vorschriften:
- der Anteil der europäischen Werke (Art. 21, § 1 und 29), insbesondere der jüngsten Werke unabhängiger Produzenten (Art. 21, § 2);
- den Platz für Fernsehwerbung und Teleshopping (Art. 14 und 22 § 2);
- Anforderungen an gesponserte audiovisuelle Programme (Art. 15);
- Anforderungen an die Produktplatzierung (Art. 16).