Die Beschlüsse in diesem Abschnitt wurden getroffen, um die Pflichten der Kabelbetreiber in Bezug auf den Breitbandzugang und den Rundfunk näher festzulegen.
Beschlüsse in Bezug auf die Marktanalyse vom 29. Juni 2018
Die folgenden Beschlüsse wurden nach der Marktanalyse vom 29. Juni 2018 getroffen oder werden derzeit getroffen:
- Beschluss vom 26. Mai 2020 über die Tarife für den Zugang zu den Kabelnetzen
- Beschluss des Rates des BIPT zur Analyse der Einmalentgelte ("One-Time-Fees“) und des monatlichen Mietentgelts "SLA Repair" im rahmen der Standardangebote der Kabelnetzbetreiber
Beschlüsse in Bezug auf die Marktanalyse vom 1. Juli 2011
Nach der Marktanalyse vom 1. Juli 2011 wurden folgende Beschlüsse getroffen:
- Beschluss vom 3. September 2013 über das Standardangebot von Brutélé im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
- Beschluss vom 3. September 2013 über das Standardangebot von Coditel im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
- Beschluss vom 3. September 2013 über das Standardangebot von Telenet im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
- Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 und 19. Februar 2016 über die Tarife für den Zugang zu den Kabelnetzen im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
- Beschluss vom 23. August 2018 über die Bereitstellung von eigenen Breitbandprofilen im Telenet-Netz