Das BIPT ist verantwortlich für die Koordinierung der Funkfrequenzen auf nationaler und internationaler Ebene. 

Die internationale Koordination wird reglementiert durch Abkommen, die auf der Ebene der Internationalen Fernmeldeunion oder auf multilateraler Ebene zu Stande kommen. Diese Abkommen beschreiben die nach Unterhandlung vereinbarten Rechte für jedes Unterzeichnerland, sowie das Verfahren für deren etwaige Änderung. Diese Rechte gestalten sich auf verschiedene Weisen: Frequenzen und/oder präferenzielle Kodes, Verteilungen, Zuweisungen. Daran können durch andere Abkommen technische und Verwaltungsbedingungen geknüpft werden. 

Der Auftrag des BIPT besteht aus:

  • der Aktualisierung dieser Abkommen, namentlich mittels Änderungsverfahren;
  • der Entwicklung neuer Abkommen gemäß den Bedürfnissen;
  • der Durchführung dieser Abkommen.

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