Um die freie Wahl von Endgeräten zu befördern, bietet das BIPT mit diesem Beschluss Deutlichkeit über die Weise, worauf es die Vorschriften mit Bezug auf Endgeräte interpretiert.

Gemäß den GEREK-Leitlinien legt das BIPT in diesem Beschluss den Standort des Netzabschlusspunktes fest und analysiert es die konkreten Folgen davon.

Dabei geht es auch näher auf die Veröffentlichung der erforderlichen technischen Spezifikationen ein, so dass die freie Modemwahl bestmöglich implementiert wird.

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