Die Administrationen von Belgien, Deutschland und den Niederlanden sahen es als notwendig an, eine Vereinbarung über die Koordinierungsgrundsätze für landgestützte Mobilfunksysteme mit einem Kanalabstand von mehr als 1 MHz, d.h. Breitband- und Breitbandsysteme, im Frequenzbereich 450 - 470 MHz zu schließen.
Abkommen zur Ergänzung des Abkommens über die Koordinierung der Frequenzbändern von 410-430 MHz und 440-470 MHz (Groningen, 2002) über die Breitbandsysteme Koordinierung des Bandes von 450 – 470 MHz
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