• Vorabkonsultation zum Brutélé -Standardangebot "Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Brutélé für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Brutélé die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A6” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Vorabkonsultation zum Nethys-Standardangebot "Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Nethys für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Nethys die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A5” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Konsultation vom 13. Dezember 2018 über die Kabel- und FTTH-Kostenmodelle

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Das BIPT organisiert eine Konsultation über die Kostenmodelle für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber und zum FTTH-Netz von Proximus. Zweck dieser Konsultation ist es, dem Sektor Transparenz über den Kostenmodellierungsprozess zu vermitteln und nützliche Kommentare zu sammeln, um diese Kostenmodelle gegebenenfalls anzupassen. Dieses Dokument setzt den Konsultationsprozess ein und beschreibt ihn. Außerdem werden die wichtigsten Aspekte der Kostenberechnung detailliert beschrieben, für die das BIPT Feedback von den Interessenträgern anfordert. Sie enthält eine Reihe spezifischer Fragen, die von den Interessenträgern beantwortet werden sollen. Die Konsultation betrifft alle folgenden Dokumente: - Konsultationsdokument (vorliegendes Dokument);- Beschreibende Handbücher über die Kabel- und FTTH-Modelle;- Benutzerhandbücher über die Kabel- und FTTH-Modelle;- Öffentliche Fassung der Kabel- und FTTH-Kostenmodelle. Methode für das Versenden von Reaktionen auf die vorliegende Konsultation: per E-Mail an consultation.sg@bipt.be (Betreff: CONSULT-2018-D2). Antwortfrist: bis zum 24. Januar 15. Februar 2019. Kontaktperson: Martin Dorme (+32 2 226 87 06, martin.dorme@ibpt.be) Die Antworten müssen elektronisch an die angegebene Adresse übermittelt werden. Sie werden gebeten, das Formular, das als Titelblatt der Antwort auf eine Konsultation vom BIPT hinzuzufügen ist, zu verwenden. In den Antworten ist deutlich anzugeben, was vertraulich ist. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worauf sie sich beziehen, verweisen.
  • Beschlussentwurf über die Kapitalkosten für die Betreiber mit einer starken Marktmacht in Belgien

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Vorgehensweise zum Beantworten: mailen an: consultation.sg@bipt.be (Verweis: CONSULT-2018-C4). Antwortfrist: bis zum 15. Oktober 2018 bis zum 22. Oktober 2018. Ansprechpartner: Maarten Josson (02 226 89 47). Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind.
  • Vorabkonsultation Bitstream xDSL & BRUO

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am Montag, den 3. September 2018, fängt das BIPT mit der Präkonsultation über die neuen Entwürfe der Standardangebote von Proximus für lokalen Entbündelten Zugang („BRUO“) und Bitstromzugang („Bitstream xDSL“) an. Das letztere Angebot ersetzt zwei frühere Angebote: BROBA und WBA VDSL2. Grund für die neuen Angebote sind erhebliche Änderungen der bestehenden Standardangebote, wodurch eine Präkonsultation notwendig ist. Die Änderungen gehen hauptsächlich aus Änderungen in den IT-Systemen von Proximus hervor. Die Frist für die Präkonsultation über die Standardangebote ist 6 Wochen und endet am 15. Oktober 2018. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, fundamentale Kritik der jetzigen und potenziellen Begünstigten einzuarbeiten und die notwendige Anpassung durchzuführen, bevor eine formelle, vollständige Konsultation über diese neuen Angebote anfängt. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2018-C5/ 18 -791” enthält. Via die Marktanalyse hat das BIPT Proximus dazu verpflichtet, neue Standardangebote zu veröffentlichen, unter anderem hinsichtlich FTTH (Bitstrom über direkten Fiber-Zugang), VULA (virtuell entbündeltes lokales Zugangsprodukt) und Multicast. Mit der Präkonsultation über diese Standardangebote wird aufgrund der in der Marktanalyse spezifizierten Fristen für die Veröffentlichung angefangen werden. Die jetzige Präkonsultation hat also nichts damit zu tun.
  • Konsultation des Rates des BIPT über den Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Festlegung der auf die Bereitstellung gebührenpflichtiger Dienste im Sinne des Artikel 116/1 §2 GEK zutreffenden Verpflichtungen

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Antwortfrist läuft bis den 26. Juni 2018. Vorgehensweise zum Beantworten An: consultation.sg@bipt.be (Betreff: „Zeichen CONSULT-2018-B9"). Ansprechpartner: Monika Moens, Berater (02 226 87 36).
  • Konsultation des Rates des BIPT über den Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2013 über die Warnberichte zur Beherrschung der Kosten der elektronischen Kommunikationsdienste

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Antwortfrist: bis zum 26. Juni 2018. Methode zum Antworten: consultation.sg@ibpt.be (Betreff: „ CONSULT-2018-B8”). Ansprechpartner: Thibaut Feron, Erster Berater (02 226 89 18).
  • Konsultation auf Bitten des Ministers mit Bezug auf einen Vorentwurf eines Ministerialerlasses zur Einführung des im Artikel 116/1 §1 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation gemeinten Registers

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Kommentare zu diesem Vorentwurf eines Ministerialerlasses können bis zum 8. Juni 2018 elektronisch an consultation.sg@bipt.be mit dem Zeichen CONSULT-2018-B5 versendet werden.
  • Vorabkonsultation PRIO - VoIP Interconnection Offer

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Das BIPT hat von der Veröffentlichung durch Proximus eines Standardangebots für IP-Interconnection Kenntnis genommen. Es handelt sich um eine persönliche Initiative von Proximus und das BIPT hat über dieses Dokument keinen Standpunkt eingenommen. Pro memoria, in einem am 28. Dezember 2017 veröffentlichten Beschlussentwurf hat das BIPT vorgeschlagen, Proximus eine allgemeine Verpflichtung zur Bereitstellung fester Anrufzustellung für jede Interconnection-Technologie aufzuerlegen (insbesondere die TDM/SS7-Interconnection, sowie die IP-Interconnection). Das BIPT lädt den Sektor dazu aus, spätestens am 16. April 2018, seine Bemerkungen über das Dokument, das Proximus zugeschickt hat, mitzuteilen. Diese Konsultation wird unbeschadet des Standpunkts des BIPT, der im Rahmen der Konsultation über die Analyse der Märkte für feste Anrufzustellung formuliert wurde, veranstaltet. Um aus dieser Konsultation maximalen Gewinn zu ziehen, bittet das BIPT die Betreiber darum, bei Zweifel über bestimmte Aspekte, gleich Proximus zu kontaktieren, um Verdeutlichung zu bekommen. Hierbei bitten wir Sie, auf den Vorschlag von Proximus vom 15. März 2018 über das ‘VoIP Interconnection offer’ zu reagieren. Die Reaktionen auf den in dieser E-Mail bezweckten Vorschlag werden erwartet: Über E-Mail zu schicken an consultation.sg@bipt.be Bis spätestens den 16. April 2018 Bitte, achten Sie darauf, dass der Betreff Ihrer Antwort mindestens den Verweis ‘CONSULT-2018-A5’ enthält Bitte, identifizieren Sie etwaige vertrauliche Information  Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei Proximus für alle technischen Fragen hinsichtlich dieses Vorschlags. Peter Vuchelen (+32 2 226 88 96) oder Joke Van Osselaer (+32 2 226 89 03) werden Ihre etwaigen Fragen über diese Konsultation gerne beantworten.
  • Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 12. Januar 2018 über die Änderung der Profile für den nationalen und internationalen Preisvergleich für Privatkunden

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Das BIPT hat an einer Harmonisierung der Profile, die im Rahmen von diesen zwei Studien benutzt werden, gearbeitet, unter Berücksichtigung ihrer Kohärenz: - mit der Realität des belgischen Telekommunikation-Endkundenmarktes; - und mit den Nachbarländern. Unter Berücksichtigung der seit dem Anfang derartiger Studien wahrgenommenen Entwicklung des Telekommarktes haben wir die Anzahl von „Standalone“-Profilen vermindert und von Bündelangebot-Profilen erheblich erhöht. Um ganz kohärent zu sein und in aller Transparenz zu arbeiten, möchten wir auch den Standpunkt des Bereichs über diese Profile kennen.
Nach oben