Das BIPT hat von der Veröffentlichung durch Proximus eines Standardangebots für IP-Interconnection Kenntnis genommen. Es handelt sich um eine persönliche Initiative von Proximus und das BIPT hat über dieses Dokument keinen Standpunkt eingenommen.

Pro memoria, in einem am 28. Dezember 2017 veröffentlichten Beschlussentwurf hat das BIPT vorgeschlagen, Proximus eine allgemeine Verpflichtung zur Bereitstellung fester Anrufzustellung für jede Interconnection-Technologie aufzuerlegen (insbesondere die TDM/SS7-Interconnection, sowie die IP-Interconnection).

Das BIPT lädt den Sektor dazu aus, spätestens am 16. April 2018, seine Bemerkungen über das Dokument, das Proximus zugeschickt hat, mitzuteilen.
Diese Konsultation wird unbeschadet des Standpunkts des BIPT, der im Rahmen der Konsultation über die Analyse der Märkte für feste Anrufzustellung formuliert wurde, veranstaltet.

Um aus dieser Konsultation maximalen Gewinn zu ziehen, bittet das BIPT die Betreiber darum, bei Zweifel über bestimmte Aspekte, gleich Proximus zu kontaktieren, um Verdeutlichung zu bekommen. Hierbei bitten wir Sie, auf den Vorschlag von Proximus vom 15. März 2018 über das ‘VoIP Interconnection offer’ zu reagieren.

Die Reaktionen auf den in dieser E-Mail bezweckten Vorschlag werden erwartet:

  • Über E-Mail zu schicken an consultation.sg@bipt.be
  • Bis spätestens den 16. April 2018
  • Bitte, achten Sie darauf, dass der Betreff Ihrer Antwort mindestens den Verweis ‘CONSULT-2018-A5’ enthält
  • Bitte, identifizieren Sie etwaige vertrauliche Information 


Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei Proximus für alle technischen Fragen hinsichtlich dieses Vorschlags.

Peter Vuchelen (+32 2 226 88 96) oder Joke Van Osselaer (+32 2 226 89 03) werden Ihre etwaigen Fragen über diese Konsultation gerne beantworten.

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