Dieser Beschluss legt die Bedingungen fest, die Belgacom bei der Implementierung seiner Kostenrechnungsmethode erfüllen muss. Diese Bedingungen beziehen sich auf allgemeine Grundsätze, Informationsqualität, Zuweisungs- und Bewertungsregeln, Dokumentation, Beschreibung und Kontrolle der Kostenrechnungsmethode sowie auf die einzuhaltenden Fristen.
Am selben Tag nahm das BIPT einige punktuelle Änderungen an mehreren Beschlüssen im Bereich der Marktanalyse vor, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Einführung einer Kostenrechnungsmethode.
Beschluss
28/08/2007 -
Beschluss vom 22. August 2007 zur Abänderung der Beschlüsse über die Analyse der Märkte 1, 2, 8, 9, 10 und 13
23/08/2007 -
Beschluss vom 22. August 2007 über die Ausführung der Verpflichtung für Belgacom, ein Kostenrechnungssystem einzuführen
11/07/2007 -
Zusammenfassung der Beiträge zur öffentlichen Konsultation über den Beschlussentwurf vom 4. Mai 2007 zur Abänderung der Beschlüsse über die Analyse der Märkte 1, 2, 8, 9, 10 und 13
Konsultation
06/04/2007 -
Konsultation über einen Beschlussentwurf zur Abänderung der Beschlüsse über die Analyse der Märkte 1, 2, 8, 9, 10 und 13
14/12/2006 -
Zusammenfassung der Beiträge zur öffentlichen Konsultation über einen Beschlussentwurf über die Verpflichtung für Belgacom, ein Kostenrechnungssystem einzuführen
19/10/2006 -
Öffentliche Konsultation über einen Beschlussentwurf über die Verpflichtung für Belgacom, ein Kostenrechnungssystem einzuführen
Sonstiges
29/08/2007 -
Bemerkungen der Europäischen Kommission über den Beschlussentwurf über die Verpflichtung für Belgacom, ein Kostenrechnungssystem einzuführen
19/07/2007 -
Stellungnahme des Wettbewerbsrates vom 8. Juni 2007 über den Beschlussentwurf zur Abänderung der Beschlüsse über die Analyse der Märkte 1, 2, 8, 9, 10 und 13