Mit diesem Beschluss wird der Rechtsrahmen für fünf Märkte im Zusammenhang mit Festnetztelefonie festgelegt:  

  • Der Markt für nationale Telefondienste (Einzelhandelsverkauf, Privat- und Geschäftskunden)
  • Der Markt für internationale Telefondienste (Einzelhandelsverkauf, Privat- und Geschäftskunden)
  • Der Markt für den Verbindungsaufbau (VAS und CS/CPS)
  • Der Markt für die Anrufzustellung im Festnetz („FTR“)
  • Der Markt für die Durchleitungsdienste

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