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Auf Bitten des Ministers für Telekommunikation organisierte Konsultation über das Frequenzband 1427-1517 MHz
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Die Konsultation betrifft den Regulierungsrahmen der öffentlichen Mobiltelefonnetze und insbesondere des Frequenzbands 1427-1517 MHz.
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Konsultation über den Beschlussentwurf über die Schwellen und Bedingungen für Meldung von Sicherheitsvorfällen
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Der Rat des BIPT veranstaltet eine öffentliche Konsultation über einen Beschlussentwurf, der abgefasst worden ist, um den Beschluss des Rates des BIPT vom 1. April 2014 zur Festlegung der Situationen, in welchen die Operatoren dem BIPT einen Sicherheitsvorfall melden müssen und die Bedingungen dieser Meldung zu ersetzen. Der Beschlussentwurf präzisiert, welche Sicherheitsvorfälle zu melden sind, und legt ebenfalls die einschlägigen Bedingungen fest.
Weise, worauf die Konsultation beantwortet werden soll Antwortfrist: bis zum 15. September 2017
Antwortadresse per E-Mail: An: consultation.sg@bipt.be
Betreff: wird mindestens den Verweis « CONSULT-2017-C2 » enthalten müssen
Ansprechpartner: Tim Masy, Ingenieur-Berater, +32 2 226 89 74, tim.masy@bipt.be
Antworten sollen elektronisch an die erwähnte Anschrift versendet werden. Bitte, benutzen Sie als erstes Blatt Ihrer Antwort den spezifischen Vordruck, der sich auf dieser Adresse findet: http://www.ibpt.be/en/operators/telecommunication/Markets/form-to-be-used-as-front-page-when-answering-a-public-consultation-organised-by-bipt
Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worüber sie handeln, verweisen.
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Konsultation über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Das BIPT hat am 7. Juli 2017 seinen Beschlussentwurf über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte veröffentlicht und legt ihn jetzt zur Konsultation vor, gemäß den Artikeln 139 und 140 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation, unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen.
Weise, worauf die Konsultation beantwortet werden soll Antwortfrist: bis zum 29. September 2017
Antwortadresse per E-Mail: An: consultation.sg@bipt.be
Betreff: wird mindestens den Verweis « CONSULT-2017-B8 » enthalten müssen
Ansprechpartner: Vincent HANCHIR, Chefökonom +32 2 226 87 78;vincent.hanchir@bipt.be
Antworten sollen elektronisch an die erwähnte Anschrift versendet werden. Bitte, benutzen Sie als erstes Blatt Ihrer Antwort den spezifischen Vordruck, der sich auf dieser Adresse findet: http://www.ibpt.be/en/operators/telecommunication/Markets/form-to-be-used-as-front-page-when-answering-a-public-consultation-organised-by-bipt
Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worüber sie handeln, verweisen.
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Zusammenfassung und Analyse der Antworten auf die Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 31. Januar 2017 über die Nummerierungsaspekte der eCall-Dienste
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Zusammenfassung und Analyse der Antworten auf die Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 31. Januar 2017 über die Nummerierungsaspekte der eCall-Dienste
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Konsultation des Rates des BIPT vom 13. Juni 2017 über den Entwurf des Arbeitsplans 2017
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Die Antwortfrist läuft bis zum 30. Juni 2017 einschließlich.
Kontaktperson: Jimmy Smedts, Erster Berater (02 226 88 22).
Antworten sollen elektronisch versendet werden (consultation.sg@ibpt.be, ref. Consult-2017-B7.
Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind. Falls die Antwort vertrauliche Elemente enthält, muss sie von einer nicht-vertraulichen Version der Antwort begleitet werden.
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Auf Bitten des Ministers für Telekommunikation organisierte Konsultation über das 3400-3800-MHz-Frequenzband
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Auf Bitten des Ministers für Telekommunikation organisierte Konsultation über das 3400-3800-MHz-Frequenzband
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Auf Bitten des Ministers für Telekommunikation organisierte Konsultation über die Frequenzbänder 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz, 700 MHz und 1400 MHz
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Die Konsultation betrifft den Regulierungsrahmen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und insbesondere der Frequenzbänder 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz, 700 MHz und 1400 MHz.
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Konsultation über den Beschlussentwurf bezüglich der Funkschnittstellen B08 (1 bis 4), B09 (1 bis 5), B12 (1 bis 7), D01-01, D02 (1 bis 27) und D03 (1 und 2) und der Aufhebung der Funkschnittstelle B10-13
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Funkschnittstellen B08 (1 bis 4), B09 (1 bis 5), B12 (1 bis 7), D01-01, D02 (1 bis 27) und D03 (1 und 2) und Aufhebung der Funkschnittstelle B10-13
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Konsultation 2017 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze
Veröffentlichungen
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Die Antwortfrist läuft bis zum 17. Juni 2017 einschließlich.Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be. Der Betreff des E-Mails enthält wenigstens den Verweis “CONSULT-2017-B1”.Der Ansprechpartner ist Philippe Appeldoorn 02 226 88 51).
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Konsultation vom 9. Mai 2017 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Versendung einer kurzen Textnachricht bei drohender Gefahr oder einer Katastrophe größeren Ausmaßes
Veröffentlichungen
› Konsultation
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Konsultation organisiert durch den Rat des BIPT auf Bitten des Ministers für Telekommunikation vom 9. Mai 2017 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Versendung einer kurzen Textnachricht bei drohender Gefahr oder einer Katastrophe größeren Ausmaßes