• Konsultation vom 13. Dezember 2018 über die Kabel- und FTTH-Kostenmodelle

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    Das BIPT organisiert eine Konsultation über die Kostenmodelle für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber und zum FTTH-Netz von Proximus. Zweck dieser Konsultation ist es, dem Sektor Transparenz über den Kostenmodellierungsprozess zu vermitteln und nützliche Kommentare zu sammeln, um diese Kostenmodelle gegebenenfalls anzupassen. Dieses Dokument setzt den Konsultationsprozess ein und beschreibt ihn. Außerdem werden die wichtigsten Aspekte der Kostenberechnung detailliert beschrieben, für die das BIPT Feedback von den Interessenträgern anfordert. Sie enthält eine Reihe spezifischer Fragen, die von den Interessenträgern beantwortet werden sollen. Die Konsultation betrifft alle folgenden Dokumente: - Konsultationsdokument (vorliegendes Dokument);- Beschreibende Handbücher über die Kabel- und FTTH-Modelle;- Benutzerhandbücher über die Kabel- und FTTH-Modelle;- Öffentliche Fassung der Kabel- und FTTH-Kostenmodelle. Methode für das Versenden von Reaktionen auf die vorliegende Konsultation: per E-Mail an consultation.sg@bipt.be (Betreff: CONSULT-2018-D2). Antwortfrist: bis zum 24. Januar 15. Februar 2019. Kontaktperson: Martin Dorme (+32 2 226 87 06, martin.dorme@ibpt.be) Die Antworten müssen elektronisch an die angegebene Adresse übermittelt werden. Sie werden gebeten, das Formular, das als Titelblatt der Antwort auf eine Konsultation vom BIPT hinzuzufügen ist, zu verwenden. In den Antworten ist deutlich anzugeben, was vertraulich ist. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worauf sie sich beziehen, verweisen.
  • Konsultation des Rates des BIPT über den Entwurf des Arbeitsplans 2019

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    Die Antwortfrist läuft bis zum 24. December 2018 einschließlich. Kontaktperson: Jimmy Smedts, Erster Berater (02 226 88 22). Antworten sollen elektronisch versendet werden (consultation.sg@bipt.be, ref. CONSULT-2018-D5.) Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind. Falls die Antwort vertrauliche Elemente enthält, muss sie von einer nicht-vertraulichen Version der Antwort begleitet werden.
  • Vom Rat des BIPT organisierte Konsultation über den Beschlussentwurf des Rates des BIPT bezüglich der Funkschnittstellen B01-39 bis 41, B03-04 und B07-06

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    Vom Rat des BIPT organisierte Konsultation über den Beschlussentwurf des Rates des BIPT bezüglich der Funkschnittstellen B01-39 bis 41, B03-04 und B07-06
  • Konsultation über einen Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze

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    Die Betreiber müssen zu Investitionen ermutigt werden. Der Vorentwurf des Königlichen Erlasses, der zur Konsultation vorgelegt wurde, soll den Betreibern einen finanziellen Anreiz dazu geben.
  • Beschluss über die Veranstaltung verschiedener Verfahren zur Zuweisung von Frequenz-Nutzungsrechten

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    Der Beschluss bezieht sich auf die Zeitfolge der Ereignisse mit Bezug auf die Veranstaltung von sechs selbstständigen, vom BIPT zu veranstaltenden VersteigerungsverfahrenAntwortfrist: bis zum 19. Oktober 2018 24. Oktober 2018. Methode zum Antworten: An: consultation.sg@bipt.be.   Betreff: " Consult-2018-C7 ". Ansprechpartner: Michaël Vandroogenbroek (+32 2 226 88 11).
  • Beschlussentwurf über die Kapitalkosten für die Betreiber mit einer starken Marktmacht in Belgien

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    Vorgehensweise zum Beantworten: mailen an: consultation.sg@bipt.be (Verweis: CONSULT-2018-C4). Antwortfrist: bis zum 15. Oktober 2018 bis zum 22. Oktober 2018. Ansprechpartner: Maarten Josson (02 226 89 47). Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind.
  • Beschlussentwurf über die Nutzung von Technologien des Internet der Dinge in den Frequenzbändern, die öffentlichen Mobilfunkbetreibern gewährt werden

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    Der Beschlussentwurf betrifft die Nutzung von NB-IoT-, LTE-MTC-, LTE-eMTC- und EC-GSM-IoT-Technologien in den Frequenzbändern, die öffentlichen Mobilfunkbetreibern gewährt werden.Antwortfrist: bis zum 19. Oktober 2018. Methode zum Antworten: An: consultation.sg@bipt.be  Betreff: " Consult-2018-C6 ". Ansprechpartner: Michaël Vandroogenbroek (+32 2 226 88 11).
  • Vorabkonsultation Bitstream xDSL & BRUO

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    Am Montag, den 3. September 2018, fängt das BIPT mit der Präkonsultation über die neuen Entwürfe der Standardangebote von Proximus für lokalen Entbündelten Zugang („BRUO“) und Bitstromzugang („Bitstream xDSL“) an. Das letztere Angebot ersetzt zwei frühere Angebote: BROBA und WBA VDSL2. Grund für die neuen Angebote sind erhebliche Änderungen der bestehenden Standardangebote, wodurch eine Präkonsultation notwendig ist. Die Änderungen gehen hauptsächlich aus Änderungen in den IT-Systemen von Proximus hervor. Die Frist für die Präkonsultation über die Standardangebote ist 6 Wochen und endet am 15. Oktober 2018. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, fundamentale Kritik der jetzigen und potenziellen Begünstigten einzuarbeiten und die notwendige Anpassung durchzuführen, bevor eine formelle, vollständige Konsultation über diese neuen Angebote anfängt. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2018-C5/ 18 -791” enthält. Via die Marktanalyse hat das BIPT Proximus dazu verpflichtet, neue Standardangebote zu veröffentlichen, unter anderem hinsichtlich FTTH (Bitstrom über direkten Fiber-Zugang), VULA (virtuell entbündeltes lokales Zugangsprodukt) und Multicast. Mit der Präkonsultation über diese Standardangebote wird aufgrund der in der Marktanalyse spezifizierten Fristen für die Veröffentlichung angefangen werden. Die jetzige Präkonsultation hat also nichts damit zu tun.
  • Konsultation bezüglich der Funkschnittstellen I01-01, I01-02 und I1-03, die Änderung der Funkschnittstelle D03-01 und D03-02 und die Aufhebung der Funkschnittstelle B01-24

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    Konsultation bezüglich der Funkschnittstellen I01-01, I01-02 und I1-03, die Änderung der Funkschnittstelle D03-01 und D03-02 und die Aufhebung der Funkschnittstelle B01-24
  • Konsultation über den Beschlussentwurf über die Zuteilung exklusiver Frequenzbänder für die Nutzung von Richtfunkverbindungen, und über die Funkschnittstelle E18 (26-GHz-Band)

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    Zeichen: "CONSULT-2018-C1" Antwortfrist: bis zum 17. August 2018 Ansprechpartner: Michaël Vandroogenbroek (+32 2 226 88 11) Antwortadresse: consultation.sg@ibpt.be
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