• Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 24. März 2019 über die Ausweitung des Vorrats von 0800-Nummern

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Das BIPT veranstaltet eine Konsultation über die Ausweitung des Vorrats von 0800-Nummern. Als Verwalter des Nummerierungsplans muss das BIPT dafür sorgen, dass dieser Plan so effizient und wirksam wie möglich verwaltet wird. In diesem Rahmen wird in der Konsultation erklärt, dass das BIPT sich über den verfügbaren Vorrat von 0800-Nummern Sorgen macht. Es werden acht mögliche Lösungen beschrieben. Das BIPT ist ein Befürworter der Optionen, welche die Effizienz steigern, statt Nummerierungsplan-Änderungen durchzuführen. Diese Konsultation bezweckt, von allen beteiligten Parteien Feedback über die verschiedenen Optionen zu bekommen, sowie alle nützlichen Anmerkungen zu sammeln, um die meist optimale Lösung zu wählen. Abhängig von den getroffenen Wahlen sind weitere Aktionen notwendig, in Form von entweder Abänderungen des KE vom 27. April 2007 zur Verwaltung des nationalen Nummernraums und zur Erteilung und zum Entzug der Nutzungsrechte für Nummern oder von neuen ME und/oder Beschlüssen des Rates. Dieses Dokument führt die Problematik ein und beschreibt sie. Es umfasst einige spezifische Fragen, welche die beteiligten Parteien gebeten werden, zu beantworten. Antwortfrist: den 8. Mai 2019.
  • Vorabkonsultation über das Proximus-Standardangebot "PRIO”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Proximus hat ein neues Standardangebot über die IP-Zusammenschaltung entwickelt und legte es dem BIPT im Rahmen der im Beschluss des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten erwähnten Zugangs- und Transparenzverpflichtungen vor. Am 20. Februar 2019 startet das BIPT eine Vorkonsultation über diesen Entwurf eines Standardangebots. Die zur Vorkonsultation vorgelegten Dokumente betreffen die folgenden Punkte: „VoIP Interconnection offer“, „Annex 2: Pricing“ und „Annex 3: Planning and Operations“. Sollte in diesen Dokumenten Information fehlen, dann fragt das BIPT, Ihren Ansprechpartner bei Proximus zu kontaktieren und auch das BIPT davon zu benachrichtigen. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, die notwendigen Reaktionen und etwaigen Anmerkungen der Begünstigten zu erhalten für die Erfassung, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eines formellen Beschlusses über den Entwurf mit Konsultation. Die Reaktionen auf die Präkonsultation werden spätestens am 13. März 2019 an folgende Adresse erwartet: consultation.sg@bipt.be. Die Befragten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens die Referenz „CONSULT-2019-B2“ enthält.
  • Antrag von 3STARSNET vom 15. Februar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Antrag von 3STARSNET vom 15. Februar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
  • Vorabkonsultation über das Proximus-Standardangebot "Bitstream Multicast”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Proximus hat für „Bitstream Multicast“ ein neues (beschränktes) Standardangebot abgefasst und dem BIPT unterbreitet, und zwar anlässlich der diesbezüglichen Zugangs- und Transparenzverpflichtung in der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte. Am 14. Februar 2019 wird das BIPT eine Vorkonsultation über diesen Entwurf eines Standardangebots starten. Die zur Vorkonsultation unterbreiteten Dokumente beziehen sich nur auf die Teile „Main Body“ und „Annex 2: Technical specifications”. Nach Proximus ist es, aus Mangel an einer konkreten Bitte, in diesem Augenblick nicht möglich, ein genügend detailliertes und vollständiges Standardangebot abzufassen. Sollte in diesen Dokumenten Information fehlen, dann fragt das BIPT, Ihren Ansprechpartner bei Proximus zu kontaktieren und auch das BIPT davon zu benachrichtigen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 14. März 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis « CONSULT-2019-B1 » enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Konsultation vom 8. Februar 2019 über den Beschluss über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte an E-BO Enterprises für die Aufstellung und den Betrieb von Sendeanlagen auf den in der belgischen Wirtschaftszone in der Nordsee gelegenen Windparks und über die Anpassung der finanziellen Bedingungen im Beschluss vom 21. Oktober 2013

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Dieser Beschluss betrifft die Ausweitung der E-BO erteilten Nutzungsrechte, sowie die Anpassung der finanziellen Bedingungen für die anderen Windparks in der Nordsee.
  • Konsultation vom 22. Januar 2019 über den Beschluss über die Ausweitung der Nutzungsrechte von Citymesh im 3,5-GHz-Frequenzband

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der Beschluss des Rates des BIPT vom 7. Mai 2015 hat Citymesh im 3,5-GHz-Frequenzband Nutzungsrechte zur Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste auf dem belgischen Hoheitsgebiet verliehen. Gemäß Artikel 21 des Königlichen Erlasses vom 24. März 2009 wird der Beschluss des BIPT vom 7. Mai 2015 mit den Gemeinden Beveren (PLZ 9120) und Zelzate (PLZ 9060) ausgeweitet.   Antwortadresse: consultation.sg@ibpt.be (Zeichen: "Consult-2019-A9"). Antwortfrist: bis zum 15. Februar 2019. Ansprechpartner: Gino Ducheyne, Pr. Ir. , 02 22 68 818.
  • Vorabkonsultation zum Proximus-Standardangebot "Bitstream GPON”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Proximus für Bitstrom GPON starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Proximus die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A3” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Vorabkonsultation zum Telenet-Standardangebot “Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Telenet für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Telenet die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A4” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Vorabkonsultation zum Brutélé -Standardangebot "Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Brutélé für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Brutélé die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A6” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Vorabkonsultation zum Nethys-Standardangebot "Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Nethys für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Nethys die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A5” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
Nach oben