• FAQ

    Dezember 2020 aktivierte Proximus 5G im Spektrum, wofür vorläufige Nutzungsrechte erworben wurden an einigen Stellen.

    Daneben benutzt Proximus für sein April 2020 lanciertes „5G-Light“-Produkt die Frequenzbänder, die in der Vergangenheit schon aufgrund seiner 3G-Genehmigung Proximus zugeteilt worden waren, d.h. das 2100-MHz-Band. Infolge des Grundsatzes der Technologieneutralität (von Europa aus verordnet) können die Betreiber, die Nutzungsrechte innerhalb eines bestimmten Frequenzbands bekommen haben, frei wählen, welche Technologie sie nutzen. Die Demarche von Proximus war in dieser Hinsicht denn auch ganz legal. Der zugehörige Tarifplan wurde Mobilus 5G Unlimited genannt und wurde für 49,99 EUR/Monat angeboten. Es werden Download-Geschwindigkeiten geboten, die um 30% höher sind als 4G.
    Auch mit dem 5G-light Produkt muss Proximus nach wie vor die jetzigen Strahlungsnormen einhalten.

    Ab Dezember 2021 nimmt Telenet sein 5G-Mobilfunknetz schrittweise in Betrieb.

    Die ersten 5G-Gebiete befinden sich in der Umgebung von Löwen, Antwerpen und an der Küste. Kunden mit einem 5G-Smartphone und einem ONE-, ONEup-, KLIK- und KING- oder KONG-Business-Abonnement werden die ersten sein, die von den Vorteilen dieser neuen Technologie profitieren. Die anderen Mobilfunkprodukte von Telenet, Telenet Business und BASE, werden im Frühjahr 2022 folgen. In den folgenden Jahren wird dann das 5G-Netz ausgebaut.

    Zurzeit werden auch mittels 5G-Testgenehmigungen 5G-Tests durchgeführt.

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

  • FAQ

    Es gibt mehrere Prüfungsstufen, vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen: 

    • Für Anfänger:

    Die C-Prüfung (Basisgenehmigung) besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff.
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Zum Bestehen sind 80% der Punkte erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt. Um diese Prüfung ablegen zu können, ist eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung erforderlich, die von einem vom Institut anerkannten Amateurfunkverband organisiert wurde.

    • Für das mittlere Niveau:

    Die B-Prüfung (Novice Genehmigung) besteht aus 38 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (20 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

    • Für Fortgeschrittene:

    Die A-Prüfung (HAREC Genehmigung) besteht aus 48 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (30 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
     

  • FAQ

    Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises. 

    • Die UKW-Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen über den Lernstoff, der im Handbuch zur Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des beschränkten gültigen Sprechfunkzeugnisses“ zusammengefasst ist. Zum Bestehen sind 60% der Punkte erforderlich.
      Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
      Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar des UKW-Handbuchs wünschen, zahlen Sie bitte 5 Euro auf das IBAN-Konto BE68 6791 7078 16 34 (BIC: PCHQBEBB) mit dem Vermerk „UKW-Handbuch“ und senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises per E-Mail an maritime@bipt.be
    • Die SRC-Prüfung besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (23 SRC und 10 UKW) über den im Prüfungsprogramm erwähnten Lernstoff. Zum Bestehen sind 60% der Punkte in jedem Fachgebiet erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises.

    Wenn Sie eine Prüfung der Stufe C ablegen möchten, fügen Sie bitte eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung von einem anerkannten Verband bei.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen.

    Beachten Sie, dass Sie mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können.

  • FAQ

    Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist. 

  • FAQ

    Diese Änderungen gelten nur für Verkäufe von Gewerbetreibenden an Privatpersonen (B2C).

    Dies gilt zum Beispiel für einen Online-Kauf eines belgischen Verbrauchers über eine chinesische Plattform. 

    • Der Käufer muss auf alle Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, die Mehrwertsteuer zahlen.
    • Für Waren bis zu 150 Euro, die online von außerhalb der EU gekauft werden, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Verkäufer im neuen Import-One-Stop-Shop (IOSS) registriert ist.
    • Wenn der Verkäufer nicht bei der IOSS registriert ist oder der Wert der Einkäufe 150 Euro übersteigt, muss der Käufer normalerweise zum Zeitpunkt der Lieferung die Mehrwertsteuer an das Transportunternehmen zahlen.

    Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich bei Ihrem Verkäufer erkundigen, ob die Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle im Verkaufspreis enthalten sind. Prüfen Sie Ihre Bestellung und Ihre Rechnung!

    Alles, was Sie über die neuen Mehrwertsteuerbestimmungen für E-Commerce wissen müssen (Informationen für Verbraucher in der EU).

    Mehr erfahren (FÖD Finanzen):

  • FAQ

    Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.

    Bitte senden Sie es an:

    BIPT
    Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk
    Ellipse Building C
    Boulevard du Roi Albert II 35/1
    1030 Brüssel (Belgien)

  • FAQ

    Am 1. Januar 2021 nehmen die jetzigen Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende, ungeachtet des Schließens eines Partnerschaftsabkommens.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.

    Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0257/55.555 verfügbar.

  • FAQ

    Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 19,05 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 19,05 Euro;
    • im Falle eines Antrags für ein Unternehmen oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
     

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 19,05 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 19,05 Euro;
    • im Falle eines Antrags für eine Firma oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.

Nach oben