• Gutachten vom 6. Oktober 2015 über den Verbesserungsplan 2014 und den Aktionsplan 2015 von bpost anlässlich der Kundenzufriedenheitsstudie 2014

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Aufgrund der Information, worüber es verfügt, stellt das BIPT fest, dass bpost Messungen ausgeführt hat, um die Zufriedenheit ihrer Kunden im Jahre 2014 zu ergründen, und gibt es hinsichtlich der Ausführung des Verbesserungsplans 2014 und der von ihr für 2015 angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung ein günstiges Gutachten ab. Aufgrund der von bpost erteilten Information stellt das BIPT fest, dass das allgemeine Zufriedenheitsniveau 2014 seinen Höchststand erreicht, mit einem Anteil von 86,5% der Kunden, die sagen, eher zufrieden, zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. Obwohl die Kundenzufriedenheit allgemein gestiegen ist, weist das BIPT daraufhin, dass die Kundenzufriedenheit der Unternehmen, unter anderem über die Nähe und die Öffnungszeiten der PostPunkte sich senkt. Eine Prospektivstudie über die (eventuell geänderten) Vorzüge und Bedürfnisse von Unternehmen könnte eine Lösung sein, um sich über das Problem eine Übersicht zu verschaffen. Das BIPT ermutigt bpost dazu, ihre Anstrengungen hinsichtlich der Verbesserung der Zufriedenheitsindexziffern, die sich insbesondere auf die Dienste bei Verlust oder Beschädigung von Standardsendungen für Unternehmen beziehen, der Leichtigkeit, Einschreiben für Unternehmen und Privatpersonen in Empfang zu nehmen, und der Zugänglichkeit der Postämter für Unternehmen und Privatpersonen, fortzusetzen
  • Gutachten des Rates des BIPT vom 28. September 2015 Über die Reform der belgischen Postreglementierung

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Im November 2014, hat das BIPT WIK-Consult mit der Erstellung eines Berichts anvertraut, das darauf abzielt, die Marktlage vor und nach der Liberalisierung zu vergleichen, um aus den Auswirkungen der Einführung des Wettbewerbs Bilanz zu ziehen und alle auf der belgischen Postmarkt gegenwärtig noch immer bestehenden Barrieren zu identifizieren. Mehr als einen einfachen Stand der Sache sollte der Bericht die Grundlage für eine Reflexion über die Relevanz und Wirksamkeit der Gesetzgebung und der Postregulierung in ihrer derzeitigen Form bilden. Auf der Grundlage der wirtschaftlichen Analyse der belgischen Postmarkt für den Zeitraum 2011 bis 2014 sowie der Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens und beim Vergleich von den belgischen Ergebnissen mit denen der anderen europäischen Länder, hat das WIK eine Reihe von Schlussfolgerungen gezogen, die auch den Anlass zu 11 Empfehlungen mit – mehr oder weniger - Priorität waren. Das BIPT hat sieben dieser Empfehlungen, die es im Kontext der künftigen Reform der belgischen Postreglementierung als besonders wichtig betrachtet, untersucht. Nach der Analyse des rechtlichen und wirtschaftlichen Kontextes, wird ein Gutachten in Bezug auf die verschiedenen angeschnitten Themen formuliert.
  • Beschluss des Rates des BIPT vom 21. September 2015 über die Analyse des Tarifvorschlags von bpost für die vollen Stücktarife für das Jahr 2016

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss bezweckt die Kontrolle der Einhaltung der Regeln für die Berechnung der Preiserhöhungen der vollen Stücktarife von bpost SA/NV für das Jahr 2016. Die vollen Tarife sind die Tarife der Produkte, die für Privatnutzer bestimmt sind (oder für Berufsnutzer, die für die Masseneinlieferung von Produkten keine ermäßigten Preise bekommen würden). Die vollen Tarife ändern sich gemäß dem eingelieferten Volumen oder der Vorbereitung der Sendungen nicht. Diese Kontrolle geschieht gemäß Artikel 144ter des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, sowie gemäß den Artikeln 29, 31 und 32 des königlichen Erlasses vom 11. Januar 2006 zur Anwendung des Titels IV (Reform der Regie der Posten) des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen.
  • Mitteilung vom 21. September 2015 über die Problematik der Identifizierung des Postdiensteanbieters, der die Sendung behandelt hat

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Diese Mitteilung legt den Grundsatz fest, dass „das Erkennungszeichen, womit der Diensteanbieter, der die Sendung behandelt hat, bestimmt werden kann“, gemäß Artikel 148bis, § 2, vierter Gedankenstrich des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, der Diensteanbieter ist, der die anfängliche Behandlung der Sendung übernommen hat.
  • Konsultation über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Dieser Entwurf bezieht sich hauptsächlich auf die Jahresgebühren für die Nutzung von Richtfunkverbindungen.
  • Standardangebot von Brutélé vom 14. September 2015

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Standardangebot von Brutélé vom 14. September 2015
  • Standardangebot von Telenet vom 14. September 2015

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Standardangebot von Telenet vom 14. September 2015
  • Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die Genehmigung des Standardangebots von Brutélé im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Antwortfrist läuft bis den 13. oktober 2015. Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be (Verweis: "Consult-2015-D7"). Ansprechpartner: Thomas Gille, Ingenieur-Berater (02 226 88 55).
  • Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die Billigung des Standardangebots von Telenet im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Antwortfrist läuft bis den 13. oktober 2015. Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be (Verweis: "Consult-2015-D6"). Ansprechpartner: Thomas Gille, Ingenieur-Berater (02 226 88 55).
  • Beschlussentwurf über die Analyse von Markt 2: Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Mobiltelefonnetzen

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Antwortfrist läuft bis den 14. November 2015. Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be (Verweis: "Consult-2015-D1"). Ansprechpartner: Mieke de Regt, Berater (02 226 88 83).
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