Die beigefügten Texte beziehen sich auf einen Antrag zur Abänderung des Artikels 113/2 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.

Der Antrag bezweckt die Einführung eines Systems, wodurch bei einer Störung in der Dienstleistung, wodurch sie während mindestens 12 Stunden völlig unterbrochen ist, die Betreiber werden verpflichtet werden, einen Ausgleich zu zahlen.

Dieser Ausgleich ist zugunsten der betroffenen Teilnehmer mit einem für Privatpersonen bestimmten Tarifplan, sowie der betroffenen Inhaber einer Prepaidkarte, die im Gebiet, wo die Unterbrechung sich ereignet, wohnen oder ansässig sind.

Der Antrag basiert auf der Ausgleichsregelung, wie sie schon seit 2017 in den Niederlanden besteht.

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