Die KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft und wird ab dem 2. August 2028 vollständig gelten.

Einige Kapitel und Artikel werden also schrittweise zwischen diesen beiden Daten gelten.

Diese Phasen sind unten dargestellt.

1.08.2024

✔  Inkrafttreten

 🠋  + 6 Monate   🠋
2.02.2025

✔  KI-Kompetenz

✔  Verbotene Praktiken (mit Ausnahme von Praktiken im Zusammenhang mit der Erstellung nicht einvernehmlicher sexueller Inhalte und der Erzeugung von Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern)

🠋  + 12 Monate   🠋
2.08.2025

✔  Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen

✔  KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

✔  Governance

✔  Sanktionen

 🠋  + 24 Monate   🠋
2.08.2026

✔  Anderen KI-Systemen als Hochrisiko

✔  Kontrolle der Transparenzpflichten

✔   Andere Pflichten

🠋  + 28 Monate   🠋
2.12.2026

❍  Verbotene Praktiken im Zusammenhang mit der Erstellung nicht einvernehmlicher sexueller Inhalte und der Erzeugung von Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern

🠋  + 36 Monate   🠋
2.08.2027

❍  Einführung eines KI-Reallabors

🠋  + 40 Monate   🠋
2.12.2027

❍  Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III)

🠋  + 48 Monate   🠋
2.08.2028

❍  Hochrisiko-KI-Systeme, die in physische Produkte integriert sind (Anhang I)

 

Nach oben