Dieser Beschluss wird vom BIPT als Streitbeilegungsstelle, benannt gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Rechtsmittel und Schlichtung von Streitfällen anlässlich des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationssektors, genommen.

Der Streitfall zwischen Brutélé und VOO SA einerseits und Orange andererseits, betraf eine Interpretation der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte in Bezug auf die Anwendung der zwischenzeitlichen einmaligen Tarife. 

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