• FAQ

    Eine Sendung aus einem außerhalb von der Europäischen Union liegenden Land kann einer Kontrolle, und verschiedenen Gebühren und Abgaben unterworfen sein: Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen (auch „Zöllen“ genannt) und Verbrauchssteuern (nur auf bestimmte Produkte wie Alkohol, Tabak, usw.).

    Die „Zollformalitäten“ sind administrative Formalitäten in Zusammenhang mit der Eintreibung von verschiedenen Gebühren und Abgaben.

    Manche Onlinehändler geben, schon bei der Bestellung, eine vorherige Einschätzung der Zöllen und Zollformalitäten.

    Manche Postbetreiber werden um einen Ausgleich für das Erledigen dieser Zollformalitäten bitten, der neben den Gebühren und Abgaben gezahlt werden muss. Andere haben die Kosten schon in der Festkosten Ihres Produkts/Dienstes verarbeitet.

  • Mikrofone

    Seiten
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring.
  • NIS-2-Registrierung

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Diese Mitteilung enthält die Modalitäten für die Registrierung oder Aktualisierung der Registrierungsdaten einer Entität im Rahmen des Gesetzes vom 26. April 2024, das einen Rahmen für die Cybersicherheit von Netzwerken und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit (das "NIS2-Gesetz") festlegt.
  • ERGP Pressemitteilung - 27. Plenarsitzung

    Aktuelles -
    ERGP Pressemitteilung
  • Offenes Verfahren mit europäischer Bekanntmachung für die Ausführung einer Studie über den Postendnutzer

    Veröffentlichungen › Öffentliche Ausschreibung -
    Das BIPT beurteilt diese Bedürfnisse der Nutzer regelmäßig aufgrund von Verbraucherstudien.
  • FAQ

    Ja, vorausgesetzt, es ist auch die Rede von einer Unterbrechung von mindestens 8 Stunden.

  • FAQ

    Falls es einen finanziellen Ausgleich betrifft, steht es den Betreibern frei, sich für die Weise zu entscheiden, worauf der Ausgleich zuerkannt wird (zum Beispiel eine Gutschrift oder eine Ermäßigung des Abonnementbetrags auf der Rechnung)

    Sie müssen den Endnutzern diese Weise transparent mitteilen.

    Wenn Betreiber ein Sachvorteil (z. B. einen kostenlosen Film) zuerkennen wollen, müssen sie die betroffenen Teilnehmer (oder Nutzer von Prepaidkarten) deutlich darüber informieren und ihnen die Wahlmöglichkeit bieten, darauf zu verzichten und sich stattdessen für einen finanziellen Ausgleich zu entscheiden.

  • FAQ

    Nein.

    Mit Ausnahme von Prepaidkarten müssen Endnutzer den Ausgleich nicht beantragen. Die Betreiber müssen also selbst die notwendigen Maßnahmen treffen.

    Damit die Betreiber über die Unterbrechung informiert sind, haben die Endnutzer jedoch Interesse daran, die Unterbrechungen gleich dem Betreiber zu melden.

    Das gilt insbesondere für Mobilfunkdienste, wo nur die Kunden, welche die Unterbrechung gemeldet haben, Ausgleich bekommen.

  • FAQ

    Ja, solange der Mobilfunkdienst mindestens 8 Stunden in einem fort an der bekannten Rechnungsadresse unterbrochen war.

    Wenn eine Mobilfunkantenne ausfällt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es während mindestens 8 Stunden keine Abdeckung gegeben hat. Es ist ja so, dass ein großer Teil des Grundgebiets durch mehr als eine Antenne abgedeckt wird.

    Bei Prepaidkarten müssen die Endnutzer den Ausgleich wohl selbst beantragen.

  • FAQ

    Ein Anspruch auf den gesetzlichen Ausgleich gibt es nicht bei höherer Gewalt oder wenn die Endnutzer selbst Schuld an der Unterbrechung haben. 

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