• Site Sharing

    Seiten
    Die gemeinsame Nutzung von Antennen unterliegt in Belgien den Artikeln 25 bis zum 28 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation. Die praktische Ausführung der gemeinsamen Nutzung von Antennenstandorten wird durch die GoE Radio Infrastructure Site Sharing (R.I.S.S.) verfolgt.
  • Liste Besitzergenehmigungen der Geschäftsinhaber(innen)

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Liste der Geschäftsinhaber(innen), die eine Genehmigung für den Besitz von Funkanlagen haben
  • Konsultation über die Funkschnittstellen für Geräte mit geringer Reichweite, Küstenfunkstellen, Breitband-Audioverbindungen, intelligente Verkehrssysteme und Satellitenerdfunkstellen

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Funkschnittstellen legen die technischen Merkmale fest, die die Geräte erfüllen müssen, sowie die Frequenzbänder, in denen die Geräte betrieben werden können.
  • Konsultation über die technischen und operationellen Bedingungen bezüglich der mobilen Kommunikationsdienste an Bord von Schiffen (2024)

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Konsultation betrifft die technischen und operationellen Bedingungen zur Nutzung von Funkfrequenzen damit MCV-Dienste angeboten werden können.
  • Konsultation über die Haushaltsprofile mit Bezug auf die nationalen Vergleiche

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Gegenstand dieser Konsultation ist die Neudefinition der Profile, die in den Studien zum nationalen Preisvergleich für Festnetz- und Mobilfunkdienste auf dem Endkundenmarkt verwendet werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung der sich wandelnden Bedürfnisse der Verbraucher und unter Berücksichtigung von Profilen, die für alle Bevölkerungsschichten ausreichend repräsentativ sind (geringe bis intensive Nutzung).
  • Konsultation über den Beschlussentwurf zur Festlegung der Modalitäten der gemäß dem Artikel 6/1 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über die Postdienste vorgesehenen Anzeige

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Die Erbringung eines Paketzustelldienstes in Belgien darf erst nach einer Anzeige an das BIPT. Den Beschlussentwurf legt die Modalitäten für die Anzeige.
  • Gutachten über den Vorentwurf eines Königlichen Erlasses über die Frist für die Beantwortung schriftlicher Anfragen und Beschwerden

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Das BIPT gibt ein günstiges Gutachten über die Artikel 3 und 4 des Vorentwurfs ab, ist jedoch der Ansicht, dass das Königliche Erlass in seinen Artikeln 1 und 2 die in der Charta für Kundenzufriedenheit vereinbarten Fristen nicht verkürzen sollte.
  • Zugang zu Notdiensten und öffentliches Warnsystem

    Seiten
    Das Telekomgesetz unterscheidet zwischen zwei Arten von Notdiensten. Auf Antrag eines Bürgermeisters, eines Gouverneurs eines Provinz oder des Ministers des Innern müssen die Mobilfunkbetreiber Nachrichten an die Bevölkerung verbreiten, um sie bei drohender Gefahr oder einer Katastrophe größeren Ausmaßes zu warnen und informieren, damit deren Folgen begrenzt werden können.
  • Sozialtarif

    Seiten
    Der Sozialtarif ist eine Ermäßigung, welche die Betreiber auf den Festnetz-, - oder Festinternetrechnungen gewähren. Um von diesem Sozialtarif genießen zu können, müssen einige Bestimmungen erfüllt sein. Anträge auf einen Sozialtarif sind bei Ihrem Betreiber zu stellen. Per Post kontaktiert das BIPT eventuell den Antragsteller, um zusätzliche Auskünfte zu erhalten.
  • FAQ

    ACHTUNG:

    • Wer sich in einer der folgenden Situationen befindet und vor dem 01.03.2024 die Sozialermäßigung (ehemaligen Sozialtarif) beantragt hat, kann diese Ermäßigung vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen weiterhin genießen. Ab dem 01.03.2024 können Sie eventuell auf das soziale Internetangebot zurückgreifen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen;
    • Es darf nur ein Begünstigter der Sozialermäßigung („ehemaliger“ Sozialtarif) oder des sozialen Internetangebots für den gesamten Haushalt sein.

    Erste Situation: ältere Menschen

    Zusammenfassung der Bedingungen

    65 Jahre oder älter sein.

    In diesem Fall müssen zwei andere Bedingungen auch erfüllt sein:

    1. Allein wohnen oder mit einer oder mehreren Personen von mindestens 60 Jahre zusammen wohnen. Es ist auch möglich, mit seinen Kindern oder Enkelkindern zusammen zu wohnen. Die Enkelkinder müssen in diesem Fall an Vater und Mutter verwaist sein oder den Großeltern durch eine gerichtliche Entscheidung anvertraut worden sein.
    2. Ein global steuerpflichtiges Einkommen für den gesamten Haushalt haben, das den erlaubten Höchstbetrag, der die vom LIKIV festgelegten Obergrenze um eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitsversorgung zu genießen, nicht überschreitet.

    Zweite Situation: die Behinderung

    Zusammenfassung der Bedingungen

    Eine Behinderung von mindestens 66 % haben: durch eine administrative oder gerichtliche Entscheidung, zu mindestens 66% behindert oder erwerbsunfähig erklärt worden sein, anerkannt sein als Person mit einer Behinderung von mehr als 66% oder für die ein verminderter Selbständigkeitsgrad von mindestens 9 Punkten vom FÖD Soziale Sicherheit festgestellt worden ist, oder als Person, die von der Krankenkasse zu mindestens 66% als körperbehindert anerkannt ist.

    In diesem Fall müssen drei andere Bedingungen auch erfüllt sein:

    1. 18 Jahre oder älter sein UND
    2. allein wohnen
      oder
      -    mit höchstens zwei Personen zusammen wohnen
      -    oder mit Verwandten oder Verschwägerten ersten oder zweiten Grades zusammen wohnen (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Brüder und Schwestern, Stiefeltern, Stiefkinder) UND
    3. ein global steuerpflichtiges Einkommen für den gesamten Haushalt haben, das den erlaubten Höchstbetrag, der die vom LIKIV festgelegten Obergrenze um eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitsversorgung zu genießen, nicht überschreitet.

    Dritte Situation: das soziale Eingliederungseinkommen

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Das soziale Eingliederungseinkommen aufgrund des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung empfangen.

    Vierte Situation: der Hörverlust

    Zusammenfassung der Bedingungen
    An einem Hörverlust von mindestens 70 dB am besten Ohr leiden oder mit einem Kind oder Enkelkind, das an einem Hörverlust von mindestens 70 dB am besten Ohr leidet zusammen wohnen.

    Fünfte Situation: die Laryngektomie

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Sich einer Laryngektomie unterzogen haben oder mit einem Kind oder Enkelkind, das sich einer Laryngektomie unterzogen hat, zusammen wohnen.

    Sechste Situation: Militärische Kriegsblinde

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Ein militärischer Kriegsblinder sein.

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