Nach der Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte legt die KRK die Tarife fest, die Kabelnetzbetreiber den konkurrierenden Anbietern, die ihre Vorleistungsdienste nutzen, anrechnen dürfen.

Die endgültigen Entscheidungen der KRK in dieser Angelegenheit wurden am 26. Mai 2020 angenommen. Die Entscheidung bezüglich des zweisprachigen Gebiets Brüssel-Hauptstadt (für die das BIPT zuständig ist), ist unten verfügbar. Die Entscheidungen bezüglich der französischen, niederländischen und deutschen Sprachgebiete, sind jeweils auf den Websites der VRM, des CSA und des Medienrates verfügbar

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