Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Urteil des Brüsseler Appellationshofs (Märktekammer, Abteilung Märktehof) vom 19. April 2017 zur Nichtigkeitserklärung des Beschlusses vom 20. Mai 2014 zur Auferlegung einer administrativen Geldbuße an Belgacom für die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Transparenz im Standardangebot zu WBA VDSL2
Veröffentlichungen › Streitfall -
03/05/2017
Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts (Märktekammer, Abteilung Märktehof) vom 19. April 2017 zur Nichtigkeitserklärung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 20. Mai 2014 zur Auferlegung einer administrativen Geldbuße an Belgacom für die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Transparenz im Standardangebot zu WBA VDSL2
Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 21. April 2017 (MTR)
Veröffentlichungen › Sonstiges -
21/04/2017
Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 21. April 2017 (MTR)
Genehmigung zur Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Arabia TV
Veröffentlichungen › Sonstiges -
18/04/2017
Database asbl Arabia TV (Arabia Channel) ist berechtigt, den audiovisuellen Mediendienst, der Gegenstand des Antrags ist, ab 24. April 2013 für eine Laufzeit von 9 Jahren im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt bereitzustellen
Beschluss vom 10. April 2017 über die Nutzungsrechte von Broadband Belgium im 10,5-GHz-Frequenzband
Veröffentlichungen › Beschluss -
14/04/2017
Der Beschluss bezieht sich auf die Widerrufung der Nutzungsrechte von Broadband Belgium im 10,5-GHz-Frequenzband.
Gutachten vom 23. März 2017 über den Gesetzesvorschlag zur Abänderung des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation was das Nutzungsmuster anbetrifft (DOC 54 2140/1)
Veröffentlichungen › Gutachten -
12/04/2017
In diesem Gutachten für den Minister kann das BIPT das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs unterschreiben, nämlich eine richtige Eintragung der Daten in das Preisvergleichsprogramm, so dass Verbraucher aufgrund eines wirklichen Verbrauchs eine Wahl treffen können. Das BIPT weist jedoch auch auf spezifische Gefahren hin, die der Gesetzentwurf mit sich bringen kann, nämlich die Kosten der Durchführung und der Sicherheit, die Verhältnismäßigkeit der betreffenden Gesetzgebung und die Risiken für kleine Betreiber.
Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 22. März 2017, in dem die Rücknahme durch Proximus seines Antrags auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des BIPT zur Billigung und Veröffentlichung des Lastenhefts ‘One Time Fees’ und ‘Isla Repair’ Nr. 2016/APA/OTF beurkundet wird
Veröffentlichungen › Streitfall -
10/04/2017
Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 22. März 2017, in dem die Rücknahme durch Proximus seines Antrags auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des BIPT zur Billigung und Veröffentlichung des Lastenhefts ‘One Time Fees’ und ‘Isla Repair’ Nr. 2016/APA/OTF beurkundet wird
Konsultation des Rates des BIPT über den Entwurf des Strategieplans 2017-2019
Veröffentlichungen › Konsultation -
10/04/2017
Die Antwortfrist läuft bis zum 28. April 2017 einschließlich. Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be. Der Betreff des E-Mails enthält wenigstens den Verweis “CONSULT-2017-A6”. Der Ansprechpartner ist Jimmy Smedts (02 226 88 22). Die Antworten sind nur über E-Mail an die erwähnte Adresse einzusenden. Das Dokument sollte klar sagen, was ist vertraulich. Wenn die Antwort vertrauliche Informationen enthält, muss sie durch eine nichtvertrauliche Fassung der Antwort begleitet werden.
Urteil des Kassationshofs vom 23. März 2017 zur Ablehnung der Berufung von Coditel und AIESH gegen das Urteil des Appellationshofs vom 13. Mai 2015 zur Ablehnung der Nichtigkeitsklage gegen vier Beschlüsse, die am 1. Juli 2011 von der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) betreffend die Analyse des Fernsehmarktes getroffen wurden
Veröffentlichungen › Streitfall -
31/03/2017
Urteil des Kassationshofs vom 23. März 2017 zur Ablehnung der Berufung von Coditel et AIESH gegen das Urteil des Berufungsgerichts vom 13. Mai 2015 zur Ablehnung der Nichtigkeitsklage gegen vier Beschlüsse die am 1. Juli 2011 von der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) betreffend die Analyse des Fernsehmarktes getroffenen wurden
Beschluss des Rates des BIPT vom 4. November 2016 über die vertrauliche Art des Beschlusses des Rates des BIPT vom 23. August 2016 zur Belegung von EDPnet mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung des Artikels 111/3 §§ 1 und 3 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation
Veröffentlichungen › Beschluss -
31/03/2017
Das BIPT akzeptiert, dass Umsatz und Prozentsatz der Buße in diesem Fall vertraulich sind. Für die übrigen Elemente des Beschlusses sieht das BIPT nicht ein und gibt EDPnet auch nicht an, in welchem Sinne sie als vertraulich, d.h. als Unternehmens- und Herstellungsdaten, die für EDPnet essenziell sind, betrachtet werden können.
Beschluss des Rates des BIPT vom 23. August 2016 zur Belegung von EDPnet mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung des Artikels 111/3 §§ 1 und 3 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation
Veröffentlichungen › Beschluss -
31/03/2017
BIPT decides to impose an administrative penalty on EDPnet because in a number of cases this operator prevents customers from cancelling their contracts at the moment of their choosing and charges a cancellation fee.
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