Die Satellitenstationen umfassen die für den Funkverkehr bestimmten festen Stationen, die mobilen Stationen für die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen (SNG),... Der königliche Erlass vom 16. April 1998 über Satelliten-Erdfunkstellen muss beachtet werden.

Die Rundfunkempfangsantennen und die Satellitentelefone (Iridium, Inmarsat…) benötigen keine Genehmigung des BIPT.

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